Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Fördermittelmanagement-Software

Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)

Angebote bis 04.10.2026, 15:00 Uhr (noch 27 Tage)

Beschreibung

Gegenstand des Rahmenvertrags der Beschaffung ist die Bereitstellung, Einführung und Konfiguration einer webbasierten, revisionssicheren und konfigurierbaren Fachanwendung für das Fördermittelmanagement des Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH (NUM). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Softwarebereitstellung, Hosting und technischen Betrieb durch den Auftragnehmer, Einrichtung und Customizing, Datenmigration, Schnittstellen und Exporte einschließlich der systemneutralen Übergabe an die später ausgewählte Finanzsoftware, eine dokumentierte API, Support, Wartung, Schulung und Dokumentation.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bereitstellung, Einführung und Konfiguration einer webbasierten Fördermittelmanagement-Software.
  • Leistungsumfang beinhaltet Software, Hosting, Betrieb, Customizing, Datenmigration, Schnittstellen und Support.
  • Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem Rahmenvertrag für die NUM GmbH.
  • Bieter müssen Erfahrung in der Bereitstellung und dem Betrieb komplexer Softwarelösungen nachweisen.

Gesucht wird eine webbasierte Fördermittelmanagement-Software inklusive Bereitstellung, Hosting, Betrieb, Konfiguration, Datenmigration und Schnittstellen.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Fördermittelmanagement-Software
  • Qualität 70 %

    Die Qualitätswertung setzt sich aus der Bewertung der Kann-Kriterien, der Demo und der Konzeptwertung zusammen.

  • Preis und Gesamtbetriebskosten 30 %
    Preis

    Für das Zuschlagskriterium "Preis und Gesamtbetriebskosten" können maximal 30 Wertungspunkte erreicht werden. Sämtliche Preisangaben und die Berechnung des Wertungspreises richten sich ausschließlich nach C.5 - Preisblatt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Eintragung in Berufsregister, sofern zutreffend.

  • Eintragung Handelsregister

    Eintragung in das Handelsregister

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Bestätigung darüber im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 je Schadensfall und für sonstige Schäden (Sachund Vermögensschäden) in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 je Schadensfall abzuschließen beziehungsweise bereits abgeschlossen zu haben und diese für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrecht erhalten

  • Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

    Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Geschäftsbereich der ausgeschriebenen Leistung von mindestens 500.000 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Mindestens zwei geeignete vergleichbare Referenzprojekte über Einführung und Betrieb einer workflowbasierten Software für Fördermittel, Zuwendungs-oder Mittelweiterleitungsprozesse oder für ein vergleichbares Verwaltungsfachverfahren, jeweils mit Auftraggeber, Leistungszeitraum, Nutzerzahl und Auftragswert. Als Referenzzeitraum gelten grundsätzlich die letzten drei Jahre zusätzlich werden zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs geeignete Referenzen aus den beiden davorliegenden Jahren berücksichtigt. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss einen öffentlichen Auftraggeber, eine Forschungseinrichtung oder ein Einrichtungsnetzwerk betreffen und mindestens 20 externe einreichende Organisationseinheiten umfassen. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss ein Verfahren mit mindestens drei unterschiedlichen Nutzerrollen und mehrstufiger Freigabe umfassen.

  • Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)

    Der Bieter benennt eine verantwortliche Projektleitung und eine Stellvertretung.Die Erfahrung ist durch Angaben des Namen des Projektleiters/ stellvertretenden Projektleiters, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen, Berufsstand und auf gesondertes Verlangen durch Kurzlebenslauf oder Projektliste nachzuweisen. Die Projektleitung muss über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in vergleichbaren Softwareeinführungen verfügen (Mindestanforderung).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

  • Reservierte Auftragsausführung

    Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Voraussetzungen gemäß § 160 GWB: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs-oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über die EVergabe-Plattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber? auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 04.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.599 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 377.568 €
Oberes Quartil 866.355 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 04.10.2026, 15:00 Uhr (noch 27 Tage)
Vergabenummer NUM-FMM-2026-01
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 06.09.2026
CPV-Codes (2) 48000000 · Software
48100000 · Software
(Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 36 Monate
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 2 Monate
Frist für Rückfragen 25.09.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 33.686 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.181 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 07.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH · Berlin