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Fördermittelmanagement-Software
Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Angebote bis 04.10.2026, 15:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Gegenstand des Rahmenvertrags der Beschaffung ist die Bereitstellung, Einführung und Konfiguration einer webbasierten, revisionssicheren und konfigurierbaren Fachanwendung für das Fördermittelmanagement des Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH (NUM). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Softwarebereitstellung, Hosting und technischen Betrieb durch den Auftragnehmer, Einrichtung und Customizing, Datenmigration, Schnittstellen und Exporte einschließlich der systemneutralen Übergabe an die später ausgewählte Finanzsoftware, eine dokumentierte API, Support, Wartung, Schulung und Dokumentation.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bereitstellung, Einführung und Konfiguration einer webbasierten Fördermittelmanagement-Software.
- Leistungsumfang beinhaltet Software, Hosting, Betrieb, Customizing, Datenmigration, Schnittstellen und Support.
- Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem Rahmenvertrag für die NUM GmbH.
- Bieter müssen Erfahrung in der Bereitstellung und dem Betrieb komplexer Softwarelösungen nachweisen.
Gesucht wird eine webbasierte Fördermittelmanagement-Software inklusive Bereitstellung, Hosting, Betrieb, Konfiguration, Datenmigration und Schnittstellen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
Die Qualitätswertung setzt sich aus der Bewertung der Kann-Kriterien, der Demo und der Konzeptwertung zusammen.
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Preis und Gesamtbetriebskosten 30 %Preis
Für das Zuschlagskriterium "Preis und Gesamtbetriebskosten" können maximal 30 Wertungspunkte erreicht werden. Sämtliche Preisangaben und die Berechnung des Wertungspreises richten sich ausschließlich nach C.5 - Preisblatt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eintragung in Berufsregister, sofern zutreffend.
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Eintragung Handelsregister
Eintragung in das Handelsregister
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bestätigung darüber im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 je Schadensfall und für sonstige Schäden (Sachund Vermögensschäden) in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 je Schadensfall abzuschließen beziehungsweise bereits abgeschlossen zu haben und diese für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrecht erhalten
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Geschäftsbereich der ausgeschriebenen Leistung von mindestens 500.000 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Mindestens zwei geeignete vergleichbare Referenzprojekte über Einführung und Betrieb einer workflowbasierten Software für Fördermittel, Zuwendungs-oder Mittelweiterleitungsprozesse oder für ein vergleichbares Verwaltungsfachverfahren, jeweils mit Auftraggeber, Leistungszeitraum, Nutzerzahl und Auftragswert. Als Referenzzeitraum gelten grundsätzlich die letzten drei Jahre zusätzlich werden zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs geeignete Referenzen aus den beiden davorliegenden Jahren berücksichtigt. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss einen öffentlichen Auftraggeber, eine Forschungseinrichtung oder ein Einrichtungsnetzwerk betreffen und mindestens 20 externe einreichende Organisationseinheiten umfassen. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss ein Verfahren mit mindestens drei unterschiedlichen Nutzerrollen und mehrstufiger Freigabe umfassen.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Der Bieter benennt eine verantwortliche Projektleitung und eine Stellvertretung.Die Erfahrung ist durch Angaben des Namen des Projektleiters/ stellvertretenden Projektleiters, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen, Berufsstand und auf gesondertes Verlangen durch Kurzlebenslauf oder Projektliste nachzuweisen. Die Projektleitung muss über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in vergleichbaren Softwareeinführungen verfügen (Mindestanforderung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Voraussetzungen gemäß § 160 GWB: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs-oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über die EVergabe-Plattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber? auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 04.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.599 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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