Die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority, ist als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) für die Lübecker Hafenbahn verantwortlich und betreibt als solche Eisenbahninfrastruktur an 5 Standorten in Lübeck (Skandinavienkai, Schlutupkai, Seelandkai, Konstinkai, Vorwerker Hafen). Die Eisenbahninfrastruktur der Lübecker Hafenbahn dient dabei u.a. zur Erschließung einzelner Hafenterminals mit Zuführungsgleisen und Bahnhöfen, für das Zusammenstellen und zur Zwischenabstellung von Zügen. Auch dient sie der Sicherstellung des Umschlags in Form von Ladegleisen innerhalb der Terminals und steht sämtlichen Zugangsberechtigten, meist Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), diskriminierungsfrei zur Nutzung zur Verfügung. Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist die LPA genau wie die DB InfraGO AG an diverse Gesetze und Vorschriften gebunden, dazu gehören unter anderem das Allgemeine Eisenbahngesetzt, das Eisenbahnregulierungsgesetz und EU-Vorschriften wie die Technischen Spezifikationen Interoperabilität Telematik Güterverkehr und Telematik Personenverkehr (TAF/TAP TSI). Aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergibt sich die Verpflichtung ein EU-weit einheitliches Nachrichtenformat für den Datenaustausch zwischen beteiligten Akteuren (z.B. EVU, EIU) sowohl für die Trassenanmeldung (= "Planning") als auch den Eisenbahnbetrieb (= "Operations") zu verwenden und die in der TAF/TAP TSI vorgegebenen EU-weit einheitlichen Prozesse umzusetzen. Die von der LPA zurzeit für die Disposition, Kundenverwaltung und Abrechnung der Lübecker Hafenbahn verwendete Software LübeckRail ist geprägt von einer Vielzahl manueller Prozesse, fehlender digitaler Integration und erfüllt die Vorgaben der TAF/TAP TSI nicht, da sie weder die erforderlichen Schnittstellen bietet noch die erforderlichen Prozesse u. a. zur Trassenanmeldung anbietet. Die Software ist außerdem nicht mandantenfähig, was sie für die Erfüllung der Vorgaben der TAF/TAP TSI aber zwingend sein muss. Die Beschaffung und Einführung ei