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Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Webauftritte frauengesundheitsportal.de und maennergesundheitsportal.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTechnische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Webauftritte frauengesundheitsportal.de und maennergesundheitsportal.de🏆 Webworker GmbH · Köln
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Los 1 VergebenTechnische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Webauftritte frauengesundheitsportal.de und maennergesundheitsportal.de🏆 Webworker GmbH · Köln
- Webworker GmbH · Köln Kleines Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Webauftritte „frauengesundheitsportal.de“ und „maennergesundheitsportal.de“. Die Ziele der neutralen und qualitätsgesicherten Webauftritte zur Frauen- bzw. Männergesundheit sind: - die Bereitstellung aktueller, seriöser und fachlich geprüfter frauen- und männerspezifischer Gesundheitsinformationen - die Herstellung von Transparenz über vorhandene Informationsangebote sowie deren Qualität (Wegweiserfunktion) - die Bündelung und Zusammenführung vorhandener Informations- und Unterstützungsangebote - die Sensibilisierung von Allgemeinbevölkerung und Fachleuten für Frauen bzw. Männergesundheitsthemen. Das Frauen- und das Männergesundheitsportal bieten gender- und geschlechtsspezifisch aufbereitete Gesundheitsinformationen und leisten einen wichtigen Beitrag zur gezielten Förderung der Gesundheitskompetenz von Frauen und Männern. Die Portale sind leicht zugänglich und die Informationen geprüft und qualitätsgesichert. Anders als andere Angebote wie z.B. www.gesund.bund.de und www.gesundheitsinformation.de richten sich die Portale systematisch an Männer und Frauen zwischen 35 und 65 Jahren sowie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Des Weiteren bieten die Portale ausgewählte weiterführende geschlechtsspezifische Präventions- und Informationsangebote, eine Übersicht über seriöse Organisationen im Bereich der Frauen- und Männergesundheit sowie frauen- und männerspezifischer Gesundheitsmeldungen. Eine Besonderheit beim Frauengesundheitsportal ist die eigenständige Fachdatenbank. Vor dem Ausbau zum heutigen Portal wurden hier die Inhalte gesammelt und über eine eigene webbasierte Administrationsoberfläche gepflegt. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags: - Projektmanagement, Beratung, Konzeption - Technische Pflege und Weiterentwicklung - Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen - Technische Umsetzung von SEO-Maßnahmen - Designentwicklung inkl. Anpassung des Styleguides Folgende Lei
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
- Angemessene Arbeitsbedingungen
- Prozess-Innovation
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 83 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Webworker GmbH1 Veröffentlichung
- 15.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 380 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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