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TA HLS - Erweiterung OSP Freiburg
Landessportverband Baden-Württemberg e. V. · Stuttgart · Baden-Württemberg · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungsleistungen Technische Ausrüstung HLS für die Erweiterung des Olympiastützpunktes Freiburg-Schwarzwald🏆 Ingenieurbüro Behringen · Todtnau
- Ingenieurbüro Behringen · Todtnau
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Ingenieurbüro Behringen. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS nach HOAI 2021 für die Erweiterung des Olympiastützpunktes Freiburg-Schwarzwald.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium 1: Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzobjekte 50 % (50 Punkte) 50 Pkt.Qualität
Referenzobjekt 1: 35 % (35 Punkte) • Es handelt sich um die Erweiterung eines Nichtwohngebäudes. • Referenzprojekt mind. in HZ II gem. § 56 HOAI eingeordnet • Die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 3 Jahre zurück. • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420, 430) mind. 150.000 € netto 1 vergleichbares Objekt: 35 Punkte Referenzobjekt 2: 15 % (15 Punkte) • Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber • Referenzprojekt mind. in HZ II gem. § 56 HOAI eingeordnet • Die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 3 Jahre zurück. • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420, 430) mind. 100.000 € netto 1 vergleichbares Objekt: 15 Punkte Bewertung: In jeder Kategorie (Referenzobjekt 1 und 2) kann nur ein passendes Referenzobjekt angegeben werden. Die maximale Punktzahl von 50 Punkten wird erreicht, wenn für jede Kategorie ein passendes Referenzobjekt angegeben wurde. Doppelnennungen sind möglich.
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Zuschlagskriterium 3: Honorarangebot: 35 % (35 Punkte) 35 Pkt.Preis
Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) Bewertung: Die Bewertung des Zuschlagskriteriums erfolgt nach folgender Berechnungsformel: Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 35 Punkten. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 35 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert.
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Zuschlagskriterium 2: Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: Beschäftigtenzahl 15 % (15 Punkte) 15 Pkt.Qualität
Bitte geben Sie die durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung, ohne freie Mitarbeiter) im Bereich Technische Ausrüstung HLS an. Nicht einzubeziehen sind freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte. Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix! Im Falle einer Bietergemeinschaft (keine Nachreichung möglich) werden die Beschäftigentenzahlen der einzelnen Mitglieder addiert. Bitte die Anzahl für jedes Mitglied angeben. Wenn die durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den Jahren 2022, 2023, 2024 und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung gleich oder größer 8 ist, werden 15 Punkte vergeben, wenn sie unter 4 liegt, wird kein Punkt vergeben. Liegt die durchschnittliche Mitarbeiterzahl dazwischen, also zwischen 4 und kleiner 8, wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Berechnungsmethode: angegebene Mitarbeiterzahl / Mitarbeiterzahl (8) x hinterlegte Punktzahl (15).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 163 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro BehringenZuschlagswert 36.872 €2 Veröffentlichungen
- 08.10.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
- 08.10.2025 Mit der Planung der Anlagengruppe 8 gem. § 53 Abs. 2 Satz 8. war bisher das Planungsbüro, welches auch die Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 Abs. 2 Satz 8. plant, beauftragt. Im Zuge der bisherigen Planung hat sich ergeben, dass der Hauptteil der Anlagengruppe 8 im Bereich HLS anfällt. Vor diesem Hintergrund entfällt die Planung beim PLanungsbüro TA ELT. Auf die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens wurde gem. § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB verzichtet, da dies mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Landessportverband Baden-Württemberg e. V. verbunden wäre. aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.935 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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