Eignungsbogen: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausgefüllter Eignungs- bzw. Bewerber-/Bieterbogen
****Junge Unternehmen/Newcomer:
Bei neu gegründeten Unternehmen (Newcomern) finden die besonderen Umstände einer noch kurzen Unternehmenshistorie im Rahmen der Eignungsprüfung Berücksichtigung.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können einschlägige Erfahrungen und Qualifikationen der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen anstelle von unternehmensbezogenen Referenzen berücksichtigt werden, sofern diese dem Unternehmen für die konkrete Leistungserbringung tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für Erfahrungen, die die betreffende Person bei einem anderen Unternehmen erworben hat, sofern sie dort eine für die jeweilige Eignungsanforderung maßgebliche Funktion innehatte und für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags in einer entsprechenden oder vergleichbaren Funktion vorgesehen ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat hierzu die Funktion der betreffenden Person bei der Referenzleistung sowie ihre vorgesehene Funktion bei der Ausführung des Auftrags darzulegen und die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Person für die Auftragsausführung (z. B. durch Eigenerklärung oder Verpflichtungserklärung) zu belegen.
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Sofern zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Angaben oder Belege für zurückliegende Zeiträume (z. B. Umsatzerlöse der letzten drei Geschäftsjahre) gefordert sind, bleibt deren Nichtvorlage bei neu gegründeten Unternehmen unschädlich, soweit keine entsprechenden Mindestanforderungen festgesetzt wurden. Soweit Mindestanforderungen festgesetzt wurden, können neu gegründete Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise belegen, sofern diese nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften an die Stelle der geforderten Nachweise treten können.