Mehr Details
PTLS - Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei · Stuttgart · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 09.10.2026, 12:00 Uhr (noch 26 Tage)
Beschreibung
Europaweite Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Betrieb des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS und der Leitstellenkonzentratorentechnik in Baden-Württemberg.
- Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV.
- Es wird eine europaweite Vergabe durchgeführt.
- Der Auftraggeber ist das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei.
Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Telekommunikation-Ausschreibungen in Baden-Württemberg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Telekommunikation" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 30 Pkt.
-
Transitions- und Betriebsfortführungskonzept 20 Pkt.Qualität
-
Service-Level- und Betriebsqualitätskonzept 20 Pkt.Qualität
-
Netzausbau- und Optimierungskonzept 20 Pkt.Qualität
-
Störungs-, Notfall- und Wiederanlaufkonzept 5 Pkt.Qualität
-
Exit- und Übergabekonzept 5 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in welchem das Unternehmen ansässig ist.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung Der/die jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden - 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall bei einer zweifachen Maximierung der Versicherungssummen pro Versicherungsjahr - besteht oder - im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
-
Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit dem Betrieb von Kommunikationsnetzen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen bezogen auf das betreffende Unternehmen bzw. die betreffenden Unternehmen (im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft), nicht die Umsatzzahlen des Konzerns.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Qualitätsmanagement
Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung: An den Standorten des Digitalfunks BOS fallen unterschiedliche system- und infrastrukturbezogene Alarme an, die an das Network Operations Center (NOC) signalisiert werden. Hierzu zählen insbesondere systemimmanente Alarme (z. B. USV-Alarme) sowie Alarme der technischen Infrastruktur (z. B. Meldungen über kritische Füllstände von Brennstoffzellen). Zur Sicherstellung der Hochverfügbarkeit ist ein effektives Alarmmanagement erforderlich, das die unverzügliche Erkennung, Bewertung, Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle gewährleistet. Dies gilt insbesondere auch für Alarme, deren Bearbeitung in der Zuständigkeit Dritter (z. B. Facility-Management-Dienstleister) liegt. Der Bewerber soll vor diesem Hintergrund darstellen, über welche technischen Systeme, Funktionen und gegebenenfalls organisatorischen Prozesse er verfügt, um - eingehende Alarme im Network Management System (NMS) eindeutig und differenziert darzustellen, - die jeweilige Zuständigkeit für die Alarmbearbeitung eindeutig erkennen zu lassen, - eine zeitnahe Bewertung und Eskalation der Alarme sicherzustellen sowie - die unverzügliche Weiterleitung an die jeweils originär zuständige Stelle zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten. Dabei ist insbesondere darzustellen, mit welchen technischen und gegebenenfalls organisatorischen Maßnahmen die eindeutige Erkennbarkeit von Zuständigkeiten sowie die sichere Steuerung und Nachverfolgung des Alarmierungs- und Eskalationsprozesses gewährleistet werden. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung von Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen Systeme, Funktionen und organisatorischen Prozesse, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen und differenzierten Darstellung eingehender Alarme im Network Management System (NMS), - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen Erkennbarkeit und Zuordnung von Zuständigkeiten für die Alarmbearbeitung, - die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Prozesse zur Bewertung, Priorisierung und Eskalation von Alarmen, - die Geeignetheit der dargestellten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur unverzüglichen Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle, insbesondere bei Zuständigkeiten Dritter, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer durchgängigen Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen zu jeder Tages- und Nachtzeit, - die Belastbarkeit und Reife der dargestellten technischen Systeme sowie organisatorischen Prozesse zur Steuerung und Nachverfolgung von Alarmierungs- und Eskalationsvorgängen sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten Systeme, Funktionen und Prozesse zu einem zuverlässigen und hochverfügbaren Alarmmanagement. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
-
Qualitätsmanagement
Ersatzteilmanagement: Es sollen die organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen des Unternehmens zum Ersatzteilmanagement dargestellt werden. Dabei soll dargestellt werden, wie diese Maßnahmen sicherstellen können, dass in allen Arten von Störfällen das erforderliche Ersatzteil innerhalb der ausschreibungsgegenständlichen SLA (Service Level Agreement) und insbesondere in Prio 1-Fällen (Störungsbeseitigung innerhalb von vier Stunden) verfügbar ist. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung des Ersatzteilmanagements stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung einer durchgängigen Ersatzteilverfügbarkeit, - die Belastbarkeit der dargestellten Prozesse für unterschiedliche Störungsszenarien, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit erforderlicher Ersatzteile innerhalb der maßgeblichen ServiceLevel-Agreements, insbesondere bei Störungen hoher Priorität, - die Ausfallsicherheit und Resilienz der dargestellten Ersatzteil- und Logistikstrukturen sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer fristgerechten Störungsbeseitigung. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
-
Qualitätsmanagement
Frequenzmanagement und Umgang mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahren: Der Bewerber soll darstellen, über welche technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen er verfügt, um Frequenzzuteilungsverfahren und die damit verbundenen Abstimmungsprozesse mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) effizient zu begleiten. Dies umfasst insbesondere den Umgang mit Szenarien, in denen beantragte Frequenzzuteilungen zunächst nicht oder nicht in der gewünschten Form erteilt werden können. Hierbei ist insbesondere darzustellen, - welche Verfahren, Prozesse und organisatorischen Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Frequenzzuteilungsverfahren bestehen, - mit welchen technischen und fachlichen Mitteln Konflikt- oder Engpasssituationen bei Frequenzzuteilungen analysiert und bewertet werden, - wie weitergehende Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur vorbereitet, koordiniert und begleitet werden sowie - wie die Einbindung des Auftraggebers als Frequenzinhaber und Antragsteller in entsprechende Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse sichergestellt wird. Die Darstellung soll erkennen lassen, inwieweit der Bewerber über belastbare Strukturen und Prozesse verfügt, um auch in komplexen oder konfliktbehafteten Frequenzzuteilungsverfahren eine sachgerechte und nachvollziehbare Bearbeitung sicherzustellen. Die Darstellung darf 5 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung des Frequenzmanagements und des Umgangs mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahrens stellt der Auftraggeber die positiven und die negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen, - die Geeignetheit der dargestellten Verfahren, Prozesse und Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Frequenzzuteilungsverfahren, - die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Strukturen für den Umgang mit Konflikt- und Engpasssituationen bei Frequenzzuteilungen, - die Geeignetheit der dargestellten technischen und fachlichen Mittel zur Analyse, Bewertung und Lösung frequenzbezogener Fragestellungen, - die Geeignetheit der dargestellten Prozesse zur Vorbereitung, Koordination und Begleitung von Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur, - die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der dargestellten Maßnahmen zur Einbindung des Auftraggebers als Frequenzinhaber und Antragsteller in Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse, - die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der dargestellten Strukturen und Prozesse für die Bearbeitung komplexer oder konfliktbehafteter Frequenzzuteilungsverfahren sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen zu einer sachgerechten, effizienten und nachvollziehbaren Durchführung von Frequenzzuteilungsverfahren. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 10 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts ist, dass es kumulativ folgende Merkmale aufweist: - Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes mit mindestens 1.000 Richtfunkübertragungsstrecken - Betrieb zentraler Netzkonzentratoren/Netzknoten, etwa im Leitstellen-, BOS- oder KRITIS-Bereich - Durchführung von Richtfunkneu- und Umbauten einschließlich Linkengineering im laufenden Betrieb - Betrieb eines Network-Management-Systems (NMS) Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner u. Kontaktdaten - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Für die Bewerberauswahl relevante Aspekte der vorzulegenden Mindestreferenz: Darüber hinaus soll bei der "Beschreibung des Leistungsumfangs" beim jeweiligen Referenzprojekt insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden: - Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht? - Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht? - Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts? - In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben? - Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht? Wichtige Hinweise: Die Angaben zu den vorgenannten Aspekten in der Beschreibung der Mindestreferenzen sind relevant für die Auswahl der Bieter im Teilnahmewettbewerb, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Weitergehende Hinweise hierzu finden sich in Ziff. 4.3.3 des Bewerbermemorandums. Werden mehr als die geforderte eine Mindestreferenz vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenz heran, welche innerhalb der vom Bewerber vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand spricht. Der Auftraggeber behandelt sämtliche Informationen der Bewerber, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich, vgl. § 6 VSVgV. Die geforderte Mindestreferenz muss für jeden Teilnahmeantrag insgesamt nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft. Die Vorlage von insgesamt mehr als drei Referenzen je Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist nicht erwünscht. Bitte die Eigenerklärungen als Anlagen A.1 A.2 usw. vorlegen. Im Rahmen der Referenzbeschreibungen darf für den Punkt "Beschreibung des Leistungsumfangs", innerhalb dessen auf die o. g. auswahlrelevanten Aspekte einzugehen ist, pro eingereichtem Referenzprojekt eine Anlage zur Beschreibung des Leistungsumfangs eingereicht werden, wenn der in der Kopiervorlage zur Verfügung gestellte Platz nicht ausreichend ist. Diese Anlage soll jeweils eine eindeutig zuordenbare Bezeichnung tragen und pro Referenzprojekt einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) nicht überschreiten. Ausgehend von den Aspekten, zu denen der Bewerber bei der Beschreibung der Mindestreferenz Ausführungen treffen soll, namentlich - Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht? - Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht? - Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts? - In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben? - Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht? beurteilt der Auftraggeber, welche Bewerber im Vergleich zu den Mitbewerbern aufgrund ihrer eingereichten Referenzen mit Blick auf die ausgeschriebenen Leistungen als besonders geeignet erscheint. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 50 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
-
Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Anzugeben sind die Arbeitnehmerzahlen bezogen auf das betreffende Unternehmen bzw. die betreffenden Unternehmen (im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft), nicht die Umsatzzahlen des Konzerns.
Weitere Anforderungen
-
Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Nachweis über den Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Mit Teilnahmeantrag hat der Bewerber einen der beiden folgenden Nachweise zu erbringen: - ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz: Zertifikat über IT-Sicherheitsmaßnahmen und über den Betrieb eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz nach BSI-Standard oder - ISO 27001 nach internationalem Standard: Zertifikat über den Schutz der eigenen IT-Systeme durch ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) nach internationalem Standard ISO/IEC 27001 Der Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeformular einzureichen und muss im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags gültig sein. Mit dem Teilnahmeantrag erklärt der Bewerber zudem, dass er die Zertifizierung im Falle der Zuschlagserteilung während der Auftragsausführungszeit fortwährend aufrechterhalten wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier noch 26 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 09.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Frist nicht verpassen?
Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.
-
Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 149 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →