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Umgestaltung Odilienplatz-Weinligplatz - Straßenbau, 1. Bauabschnitt
Stadt Dillingen/Saar · Dillingen/Saar · Saarland · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 03.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Umgestaltung Odilienplatz-Weinligplatz - Straßenbau, 1. Bauabschnitt
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Umgestaltung Odilienplatz-Weinligplatz, 1. Bauabschnitt im Bereich Straßenbau.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung der Stadt Dillingen/Saar.
- Der Erfüllungsort ist Dillingen/Saar.
Die Stadt Dillingen/Saar schreibt die Umgestaltung des Odilienplatz-Weinligplatz im 1.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter hat nachzuweisen, dass der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) für Leistungen des Straßen- und Pflasterbaus mindestens 5.000.000,00 € netto pro Jahr betragen hat. Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung des Bieters zu den entsprechenden Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zur Bestätigung der Angaben anzufordern. Sofern sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die entsprechenden Umsätze dieses Unternehmens nur insoweit berücksichtigungsfähig, als dieses Unternehmen tatsächlich für die Ausführung der betreffenden Leistungen zur Verfügung steht. Der Bieter hat dies durch geeignete Nachweise zu belegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Ausführung einer vergleichbaren Baumaßnahme vorzulegen. Als vergleichbare Baumaßnahme gilt die Herstellung einer Natursteinpflasterfläche im öffentlichen Verkehrsraum in gebundener Bauweise mit Pflasterdecke auf Dränbeton bzw. Bettungsmörtel und gebundener Fugenfüllung mit einer Mindestgröße von 1.000m² Die Referenz darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Jahre sein und muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Bauvorhabens, - Auftraggeber, - Ausführungszeitraum, - Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, - Größe der hergestellten Natursteinpflasterfläche (m²), - Bestätigung, dass die Leistungen vertragsgemäß ausgeführt wurden. Sofern sich der Bieter zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dessen personelle und/oder technische Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird verwiesen auf § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 03.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.232 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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