DWDM Übertragungslösung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
KI Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) sucht eine DWDM Übertragungslösung.
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg · Bayern · Landesbehörde
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Zur Erneuerung und Absicherung des Netzwerkbetriebs im Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird ein Rahmenvertrag zur Beschaffung, Service und Wartung von
CISCO Netzwerkkomponenten ausgeschrieben.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Überarbeitung der Unterlagen (3. Korrekturzyklus) - Rahmenvertrag: o Klarstellung der Vertrags- und Geltungsbestandteile der Vergabe und Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag VOR Einzelvertrag) o Aufnahme von Herstellerbedingungen hinsichtlich der Softwarelizenzen o Anpassung der Hinweis- und Mitteilungspflichten – Spezifizierung auf den Leistungsgegenstand / im Rahmen der Leistungserbringung o Anpassung der „dead on arrival“ Regelung (Nr. 7.4) o Klarstellung / Lockerung der Modellwechsel-Regelungen (da vom AN nur begrenzt beeinflussbar) o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. den EVB-IT Vertrags-AGB ergänzt. o Die Vertragsstrafen und Pönalisierungsregelungen wurden vereinfacht, transparenter ausgestaltet und gesamtheitlich begrenzt. o Zusätzlich zur bereits vorhandenen Preisanpassungsregelungen wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung der Rabattsätze ergänzt. o Die Endschaftsklausel wurde zeitlich begrenzt. - Leistungsbeschreibung: o Anpassung des allg. Teils von Ziff. 3.1 o Anpassungen hinsichtlich PICA-Account -> Cisco-ID o Anpassung der Erstreaktionszeit o Anpassung der Zertifizierungsanforderungen des IT-Architekten da der CCAr derzeit nicht mehr im Cisco-Zertifizierungsportfolio abgebildet ist. Alternativ wird die Kombination von CCDE UND CCIE als gleichwertig akzeptiert. - Preisblatt o Preispositionen ergänzt, Produktebezeichnungen aktualisiert o Dollar-Kurs aktualisiert, GPL-Listendatum auf den 02.05.2026 festgelegt o systematischen Konsistenz- und Integritätsprüfung der Kalkulation durchgeführt - Neue, geänderte AVV - Ergänzung der Geheimhaltungsvereinbarung hinsichtlich Rechte an Know-How und weiteren Schutzrechten. - Anpassung Checkliste Angebotserstellung - Zusätzliche bzw. neue Anlagen: o Eigenerklärung Eignungsleihe (fehlte) o Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (fehlte) o Die neue AVV wurde in die Anlagen verschoben (wird nach Zuschlag mit dem AN geschlossen) (Zuvor unter Vertragsbestandteile) Im 4. Korrekturzyklus wurde die Leistungsbeschreibung aufgrund eines Formatierungsfehlers bei 3.3.3.3 und 3.3.4 ausgetauscht. Im 5. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Cisco, hat am 30.04.2026 für die Produktgruppe der Switchserie WS-C3560CX ein End of Sale ausgesprochen. Diese waren im Preisblatt noch enthalten. Im 6. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Die expliziten Video-Komponenten wurden aus dem Preisblatt entfernt und mit einem reinen Rabattsatz hinterlegt. Außerdem wurden Positionen zur Wartung, welche nicht angeboten werden kann, entsprechend markiert und sind nur noch rein informativ vorhanden. Außerdem: Produktbezeichnung angepasst: PWR-C1-715WAC-P= für Netzteile der Catalyst Switche 9300 Im 7. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Die Produktbezeichnungen wurden aufgrund Fehler zusammen mit dem Hersteller überarbeitet.
Überarbeitung der Unterlagen (3. Korrekturzyklus) - Rahmenvertrag: o Klarstellung der Vertrags- und Geltungsbestandteile der Vergabe und Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag VOR Einzelvertrag) o Aufnahme von Herstellerbedingungen hinsichtlich der Softwarelizenzen o Anpassung der Hinweis- und Mitteilungspflichten – Spezifizierung auf den Leistungsgegenstand / im Rahmen der Leistungserbringung o Anpassung der „dead on arrival“ Regelung (Nr. 7.4) o Klarstellung / Lockerung der Modellwechsel-Regelungen (da vom AN nur begrenzt beeinflussbar) o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. den EVB-IT Vertrags-AGB ergänzt. o Die Vertragsstrafen und Pönalisierungsregelungen wurden vereinfacht, transparenter ausgestaltet und gesamtheitlich begrenzt. o Zusätzlich zur bereits vorhandenen Preisanpassungsregelungen wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung der Rabattsätze ergänzt. o Die Endschaftsklausel wurde zeitlich begrenzt. - Leistungsbeschreibung: o Anpassung des allg. Teils von Ziff. 3.1 o Anpassungen hinsichtlich PICA-Account -> Cisco-ID o Anpassung der Erstreaktionszeit o Anpassung der Zertifizierungsanforderungen des IT-Architekten da der CCAr derzeit nicht mehr im Cisco-Zertifizierungsportfolio abgebildet ist. Alternativ wird die Kombination von CCDE UND CCIE als gleichwertig akzeptiert. - Preisblatt o Preispositionen ergänzt, Produktebezeichnungen aktualisiert o Dollar-Kurs aktualisiert, GPL-Listendatum auf den 02.05.2026 festgelegt o systematischen Konsistenz- und Integritätsprüfung der Kalkulation durchgeführt - Neue, geänderte AVV - Ergänzung der Geheimhaltungsvereinbarung hinsichtlich Rechte an Know-How und weiteren Schutzrechten. - Anpassung Checkliste Angebotserstellung - Zusätzliche bzw. neue Anlagen: o Eigenerklärung Eignungsleihe (fehlte) o Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (fehlte) o Die neue AVV wurde in die Anlagen verschoben (wird nach Zuschlag mit dem AN geschlossen) (Zuvor unter Vertragsbestandteile) Im 4. Korrekturzyklus wurde die Leistungsbeschreibung aufgrund eines Formatierungsfehlers bei 3.3.3.3 und 3.3.4 ausgetauscht. Im 5. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Cisco, hat am 30.04.2026 für die Produktgruppe der Switchserie WS-C3560CX ein End of Sale ausgesprochen. Diese waren im Preisblatt noch enthalten. Im 6. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Die expliziten Video-Komponenten wurden aus dem Preisblatt entfernt und mit einem reinen Rabattsatz hinterlegt. Außerdem wurden Positionen zur Wartung, welche nicht angeboten werden kann, entsprechend markiert und sind nur noch rein informativ vorhanden. Außerdem: Produktbezeichnung angepasst: PWR-C1-715WAC-P= für Netzteile der Catalyst Switche 9300
Überarbeitung der Unterlagen (3. Korrekturzyklus) - Rahmenvertrag: o Klarstellung der Vertrags- und Geltungsbestandteile der Vergabe und Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag VOR Einzelvertrag) o Aufnahme von Herstellerbedingungen hinsichtlich der Softwarelizenzen o Anpassung der Hinweis- und Mitteilungspflichten – Spezifizierung auf den Leistungsgegenstand / im Rahmen der Leistungserbringung o Anpassung der „dead on arrival“ Regelung (Nr. 7.4) o Klarstellung / Lockerung der Modellwechsel-Regelungen (da vom AN nur begrenzt beeinflussbar) o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. den EVB-IT Vertrags-AGB ergänzt. o Die Vertragsstrafen und Pönalisierungsregelungen wurden vereinfacht, transparenter ausgestaltet und gesamtheitlich begrenzt. o Zusätzlich zur bereits vorhandenen Preisanpassungsregelungen wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung der Rabattsätze ergänzt. o Die Endschaftsklausel wurde zeitlich begrenzt. - Leistungsbeschreibung: o Anpassung des allg. Teils von Ziff. 3.1 o Anpassungen hinsichtlich PICA-Account -> Cisco-ID o Anpassung der Erstreaktionszeit o Anpassung der Zertifizierungsanforderungen des IT-Architekten da der CCAr derzeit nicht mehr im Cisco-Zertifizierungsportfolio abgebildet ist. Alternativ wird die Kombination von CCDE UND CCIE als gleichwertig akzeptiert. - Preisblatt o Preispositionen ergänzt, Produktebezeichnungen aktualisiert o Dollar-Kurs aktualisiert, GPL-Listendatum auf den 02.05.2026 festgelegt o systematischen Konsistenz- und Integritätsprüfung der Kalkulation durchgeführt - Neue, geänderte AVV - Ergänzung der Geheimhaltungsvereinbarung hinsichtlich Rechte an Know-How und weiteren Schutzrechten. - Anpassung Checkliste Angebotserstellung - Zusätzliche bzw. neue Anlagen: o Eigenerklärung Eignungsleihe (fehlte) o Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (fehlte) o Die neue AVV wurde in die Anlagen verschoben (wird nach Zuschlag mit dem AN geschlossen) (Zuvor unter Vertragsbestandteile) Im 4. Korrekturzyklus wurde die Leistungsbeschreibung aufgrund eines Formatierungsfehlers bei 3.3.3.3 und 3.3.4 ausgetauscht. Im 5. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Cisco, hat am 30.04.2026 für die Produktgruppe der Switchserie WS-C3560CX ein End of Sale ausgesprochen. Diese waren im Preisblatt noch enthalten.
Überarbeitung der Unterlagen (3. Korrekturzyklus) - Rahmenvertrag: o Klarstellung der Vertrags- und Geltungsbestandteile der Vergabe und Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag VOR Einzelvertrag) o Aufnahme von Herstellerbedingungen hinsichtlich der Softwarelizenzen o Anpassung der Hinweis- und Mitteilungspflichten – Spezifizierung auf den Leistungsgegenstand / im Rahmen der Leistungserbringung o Anpassung der „dead on arrival“ Regelung (Nr. 7.4) o Klarstellung / Lockerung der Modellwechsel-Regelungen (da vom AN nur begrenzt beeinflussbar) o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. den EVB-IT Vertrags-AGB ergänzt. o Die Vertragsstrafen und Pönalisierungsregelungen wurden vereinfacht, transparenter ausgestaltet und gesamtheitlich begrenzt. o Zusätzlich zur bereits vorhandenen Preisanpassungsregelungen wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung der Rabattsätze ergänzt. o Die Endschaftsklausel wurde zeitlich begrenzt. - Leistungsbeschreibung: o Anpassung des allg. Teils von Ziff. 3.1 o Anpassungen hinsichtlich PICA-Account -> Cisco-ID o Anpassung der Erstreaktionszeit o Anpassung der Zertifizierungsanforderungen des IT-Architekten da der CCAr derzeit nicht mehr im Cisco-Zertifizierungsportfolio abgebildet ist. Alternativ wird die Kombination von CCDE UND CCIE als gleichwertig akzeptiert. - Preisblatt o Preispositionen ergänzt, Produktebezeichnungen aktualisiert o Dollar-Kurs aktualisiert, GPL-Listendatum auf den 02.05.2026 festgelegt o systematischen Konsistenz- und Integritätsprüfung der Kalkulation durchgeführt - Neue, geänderte AVV - Ergänzung der Geheimhaltungsvereinbarung hinsichtlich Rechte an Know-How und weiteren Schutzrechten. - Anpassung Checkliste Angebotserstellung - Zusätzliche bzw. neue Anlagen: o Eigenerklärung Eignungsleihe (fehlte) o Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (fehlte) o Die neue AVV wurde in die Anlagen verschoben (wird nach Zuschlag mit dem AN geschlossen) (Zuvor unter Vertragsbestandteile) Im 4. Korrekturzyklus wurde die Leistungsbeschreibung aufgrund eines Formatierungsfehlers bei 3.3.3.3 und 3.3.4 ausgetauscht.
Überarbeitung der Unterlagen - Rahmenvertrag: o Klarstellung der Vertrags- und Geltungsbestandteile der Vergabe und Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag VOR Einzelvertrag) o Aufnahme von Herstellerbedingungen hinsichtlich der Softwarelizenzen o Anpassung der Hinweis- und Mitteilungspflichten – Spezifizierung auf den Leistungsgegenstand / im Rahmen der Leistungserbringung o Anpassung der „dead on arrival“ Regelung (Nr. 7.4) o Klarstellung / Lockerung der Modellwechsel-Regelungen (da vom AN nur begrenzt beeinflussbar) o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. den EVB-IT Vertrags-AGB ergänzt. o Die Vertragsstrafen und Pönalisierungsregelungen wurden vereinfacht, transparenter ausgestaltet und gesamtheitlich begrenzt. o Zusätzlich zur bereits vorhandenen Preisanpassungsregelungen wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung der Rabattsätze ergänzt. o Die Endschaftsklausel wurde zeitlich begrenzt. - Leistungsbeschreibung: o Anpassung des allg. Teils von Ziff. 3.1 o Anpassungen hinsichtlich PICA-Account -> Cisco-ID o Anpassung der Erstreaktionszeit o Anpassung der Zertifizierungsanforderungen des IT-Architekten da der CCAr derzeit nicht mehr im Cisco-Zertifizierungsportfolio abgebildet ist. Alternativ wird die Kombination von CCDE UND CCIE als gleichwertig akzeptiert. - Preisblatt o Preispositionen ergänzt, Produktebezeichnungen aktualisiert o Dollar-Kurs aktualisiert, GPL-Listendatum auf den 02.05.2026 festgelegt o systematischen Konsistenz- und Integritätsprüfung der Kalkulation durchgeführt - Neue, geänderte AVV - Ergänzung der Geheimhaltungsvereinbarung hinsichtlich Rechte an Know-How und weiteren Schutzrechten. - Anpassung Checkliste Angebotserstellung - Zusätzliche bzw. neue Anlagen: o Eigenerklärung Eignungsleihe (fehlte) o Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (fehlte) o Die neue AVV wurde in die Anlagen verschoben (wird nach Zuschlag mit dem AN geschlossen) (Zuvor unter Vertragsbestandteile)
Überarbeitung des Preisblattes und der Leistungsbeschreibung 1) Preisblatt - Reiter „Pos. 3 – Serviceleistungen“ -Anpassung der unverbindlichen Annahme von Tagen pro Jahr in Spalte B in Bezug auf Angabe in Spalte D (PT auf vier Jahre) -Hinzufügen des Hinweises: „Die genannten PT pro Jahr (rote Schrift) in Spalte B stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Der tatsächliche Leistungsabruf kann - abhängig vom Bedarf der Auftraggeberin - variieren.“ - redaktionelle Änderungen 2) Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung enthielt in den Passagen 2.1, 3.3.3.1 und 3.3.3.2 den Hinweis auf einen Kriterienkatalog. Das Wort „Kriterienkatalog“ wurde gelöscht und gegen den Wortlaut „ist in dem Vergabeverfahren auf einem gesonderten Blatt anzugeben“ getauscht.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
🎯 Persönlicher Treffer-Check
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Wird die Wirksamkeit des Zuschlags angezweifelt können Bieter und/oder Bewerber gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union die Unwirksamkeit des Zuschlages nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren geltend machen. Ein öffentlicher Auftrag ist nur dann von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber entweder gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet war.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
7 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Nächste Ausschreibung bei Bayerisches Landesamt für Umwelt nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
KI Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) sucht eine DWDM Übertragungslösung.
KI Es sollen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Flughäfen und Ballungsräume in Bayern gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie erstellt werden.
KI Die Ausschreibung betrifft die Erstellung von Dauerpräparaten von planktischen Diatomeen aus bayerischen Fließgewässern für das Monitoring 2027/2028.
📬
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →