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Unterhalts- und Glasreinigung für die Gemeinde Neubiberg
Gemeinde Neubiberg · Neubiberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUnterhaltsreinigung🏆 Viva-Deluxe GmbH Gebäudeservice · München
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Los 2 VergebenGlasreinigung🏆 Dr. Rettler Service GmbH · München
- Dr. Rettler Service GmbH · München Mittleres Unternehmen
- Viva-Deluxe GmbH Gebäudeservice · München Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden (2 Grundschulen und 1 Sportzentrum) mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 14.976,94 m für die Unterhaltsreinigung (Los 1) und mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 3.370,19 m² für die Glasreinigung (Los 2), wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie in allen Losen Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtangebots-Jahrespreis 100 %Preis
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Maßgeblich hierfür ist der angebotene Gesamtangebots-Jahrespreis. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist die Summe der Gesamtsummen (letzte Zeile „Gesamtsummen“), Spalte „Jahreskosten“, bzw. „Gesamtjahressumme“ der Preisblätter. Maßgeblich sind die Angaben in den Preisblättern. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist vom Bieter außerdem (identisch) in Teil B Ziff. 1 der Vergabeunterlagen anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Dr. Rettler Service GmbH · Viva-Deluxe GmbH Gebäudeservice1 Veröffentlichung
- 15.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.426 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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