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Fliesen- und Abbrucharbeiten
Bezirksamt Pankow von Berlin · Berlin · Berlin · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Fliesen- und Abbrucharbeiten an Schulgebäuden und einer Schwimmbeckenanlage.
- Umfang beinhaltet 663 m² Wandfliesen, 47 m² Bodenfliesen, 47 m² Bodenaufbruch und 60 m² Wandfliesenabbruch.
- Ausschreibungsunterlagen sind im GAEB-Format (2000/ XML 3.1/ 3.2) erhältlich.
- Angebotsabgabe muss im GAEB 84 Format (ab GAEB XML 3.1/ 3.2) erfolgen.
- Haupt- und Nebenangebote sind zulässig.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Fliesen und Abbrucharbeiten – Bekanntmachungstext Im Rahmen von Sanierung und Teilumbau eines Schulgebäudes aus den 1970-er-Jahren, hergestellt in Großtafel-Bauweise, nicht unterkellert, 4 Vollgeschosse, sowie eines weitestgehend freistehenden Gebäudes mit einer Schwimmbeckenanlage, hergestellt in konventioneller Bauweise, unterkellert, 1 Vollgeschoss, werden folgende Bauleistungen in öffentlicher Ausschreibung vergeben: - Hubboden Fliesen und Abbrucharbeiten umfassen u. a.: - 663 m² Wandfliesenarbeiten - 47 m² Bodenfliesenarbeiten - 47m² Abbrucharbeiten Fußbodenaufbau - 60m² Wandfliesen Abbruch Zusätzlich zur Papierform oder PDF/XPS-Datei sind die Ausschreibungsunterlagen auch als Austauschdatei per E-Mail oder Datenträger erhältlich. Das Austauschformat ist GAEB 2000/ XML 3.1/ 3.2 (Datenart 81/ 83). Die Angebotsabgabe hat im Format GAEB 84 zu erfolgen, ab GAEB XML 3.1/ 3.2. Die Abgabe von Haupt- und Nebenangeboten ist zulässig.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
100
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Mittel nicht ausreichend
1 Veröffentlichung
- 02.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.847 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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