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Reisebürodienstleistungen für den Bereich Flugrückführung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen · Braunschweig · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Reisebürodienstleistungen für den Bereich Flugrückführung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
    🏆 Westtours-Reisen GmbH · Bonn
Auftragnehmer
  • Westtours-Reisen GmbH · Bonn
💶 Zuschlagswert 336.000 €
👥 Eingegangene Angebote 8
📅 Zuschlagsdatum 06.02.2026

Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Westtours-Reisen GmbH. Die übrigen 7 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg und teilweise auch auf dem See- oder Landweg (in Kooperation mit den Verwaltungsvollzugsgruppen) erfolgt bei der LAB NI im Fachbereich Flugrückführung- und Koordination. Es werden Rückführungen, Abschiebungen und Zurückschiebungen ins europäische Ausland sowie weltweit geplant, gebucht und durchgeführt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigt die LAB NI verschiedene Dienstleistungen, die durch ein Reisebüro auszuführen sind. Um eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung von Reiseleistungen im Bereich der Rückführungsmaßnahmen sicherzustellen, ist eine kontinuierliche und fachkundige Unterstützung notwendig. In den Jahren 2023 und 2024 (01.01. - 31.10.2024) wurden insgesamt 5.623 Rückführungsversuche (2023: 2.836; 2024: 2.787) unternommen, denen entsprechende Buchungsanfragen vorausgegangen sind. Bei ca. einem Drittel der Rückführungsversuche waren Hotelbuchungen für Begleitpersonen vorgesehen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist darüber hinaus berechtigt, Flugbuchungen selbst über FAR (Frontex) vorzunehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Reisebürodienstleistungen für den Bereich Flugrückführung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
  • Preis 100 %

    Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Bewertungsmatrix ermittelt. Bewertungskriterium ist zu 100% der Preis. Sollten mehrere Angebote die gleiche gewichtete Gesamtsumme erreicht haben, entscheidet die niedrige Summe aus Position 1 und 2 des Angebotsvordrucks. Sollte auch diese Summe gleich sein, entscheidet das Losverfahren.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
Westtours-Reisen GmbH 336.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 336.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 60 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Westtours-Reisen GmbH
    Zuschlagswert 336.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 06.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 255 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 600.438 €
Median 1.896.771 €
Oberes Quartil 3.936.503 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

336.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 0092-DLG/2025-03.232
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Braunschweig, Niedersachsen
Veröffentlicht 06.02.2026
CPV-Code 63510000
Logistik und Speditionsdienste (Was ist das?)
Angebote 8
starker Wettbewerb (Ø 3,9 in der Branche) (?)
Laufzeit 12.02.2026 – 29.02.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Westtours-Reisen GmbH · Bonn

Auftragnehmer (?)
Westtours-Reisen GmbH
Vertrag 06.02.2026

Ø Bieter in der Branche 3.9

Historischer Durchschnitt aus 3.737 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.017 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 36 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 39%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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