Ausgelaufen Ausschreibung Telekommunikation
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie 8 Lose

Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) des Rhein-Sieg-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat · Siegburg · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen, Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Details siehe Vergabeunterlage, herunterzuladen unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDKG0/documents.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Telekommunikation

Ausschreibung für eine Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete an ein Gigabit-Breitbandnetz im Rhein-Sieg-Kreis.

Ziel ist der Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur mit staatlicher Investitionsbeihilfe. Unternehmen müssen über die notwendige Expertise im Netzbau und Betrieb sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen verfügen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Höhe der Wirtschaflichkeitslücke 750 Pkt.
    Kosten

    Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (750). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 75 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).

  • Realisierungszeitraum 100 Pkt.
    Qualität

    Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (100). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 10 Punkte weniger in der Bewertung. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).

  • Endkundenprodukte 100 Pkt.
    Qualität

    Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (zu 0,00 €) angeboten werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 50 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkt weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit größer/gleich 200 Mbit/s im Download und mindestens größer/gleich 100 Mbit/s im Upload - max. 50 Punkte, - Geschäftskunden-Standardprodukt mit größer/gleich 250 Mbit/s symmetrisch - max. 50 Punkte. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).

  • Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 50 Pkt.
    Qualität

    Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus voll-umfänglich Rechnung getragen werden kann. Es werden 50 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 25 Punkte vergeben. Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. Es werden 0 Punkte vergeben. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden für Wertungszwecke nicht nachgefordert. Das entsprechende Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet. Der Konzessionsgeber behält sich dennoch vor, die fehlenden Angaben zu seiner weitergehenden Information nachzufordern. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 3 (Endkundenprodukte); 2 (Realisierungszeitraum); 4 (Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Preiseinschätzung

Basierend auf 946 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.070.436 €
Median 3.644.602 €
Oberes Quartil 14.151.401 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Ausgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat · Siegburg

kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
+49 2241 130

Stammdaten
Vergabenummer 11.2 - 25-0004-01-KONZ
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Siegburg, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 08.01.2025
CPV-Codes (3) 64210000 · Post- und Telekommunikationsdienste
32571000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32412000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
(Was ist das?)
Lose 8
Erfüllungsort Rhein-Sieg-Kreis
Laufzeit 84 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Veröffentlicht vor 526 Tagen, keine Frist und kein Ergebnis erfasst.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 24.159 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.018 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 33%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Verfahrensart · Auftragswert

Daten korrigieren →