Mehr Details
Temporäre Schutzwand und Gleisabdeckung, München Hbf, Gleis 26, Los 1 Gründung und Los 2 Stahlbau
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
In der Gleishalle des Münchner Hauptbahnhofes wird, entlang Bahnsteig 26, eine Stahl-Schutzwand errichtet (Länge ca. 130m, Höhe ca. 15m). Die Konstruktion besteht aus Gerüsttürmen mit Pfahlgründungen und zwischenliegenden Paneelwänden. Das daneben liegende Gleis 26 wird mit einer befahrbaren Stahlkonstruktion abgedeckt.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Errichtung einer temporären Stahl-Schutzwand (ca.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Berlin passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 31.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
-
Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
13 Veröffentlichungen
- 09.10.2026 29 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Herstellung der Schutzwand am Gleis 26 fertigstellen zu können. Erst während der Ausführung wurde festgestellt, dass die Anschlüsse an die Montagebrücke entgegen der Ausführungsplanung nicht vorbereitet waren und deshalb zusätzliche Anpassungs- und Gerüstarbeiten notwendig werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bereits ausgeführten Stahlbau der Schutzwand. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Mehrkosten und mögliche Verzögerungen verursachen. 33 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Herstellung der temporären Schutzwand technisch fachgerecht und unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen für Reisende sowie im Bereich der Oberleitungsanlage durchführen zu können. Die Bereitstellung der Sicherungsposten steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Stahlbauarbeiten und war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Die Leistungen sind unmittelbar in den laufenden Bauablauf eingebunden und erfordern eine fortlaufende Abstimmung mit der Bauüberwachung sowie Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzlichen Koordinierungsaufwand, Mehrkosten sowie Terminrisiken verursachen.
- 17.09.2026 48 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um den ursprünglichen Vertrag „Temporäre Schutzwand und Gleisabdeckung“ termingerecht umzusetzen. Hierzu ordnete der Auftraggeber die Beschleunigung der Arbeiten an der Schutzwand im Bereich Achse A5 bis A8 mit Fertigstellung bis zum 04.09.2026 an. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus technischen Gründen nicht in Betracht. Die Beschleunigungsmaßnahmen sind unmittelbar an den laufenden Bauablauf gekoppelt und müssen mit den bereits ausgeführten Leistungen sowie den angrenzenden Bauzuständen abgestimmt werden. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Schnittstellen schaffen, den Koordinierungsaufwand erhöhen und erhebliche Zusatzkosten sowie Verzögerungen verursachen.
- 28.08.2026 31 - Die zusätzlichen Leistungen waren zur technisch fachgerechten Herstellung der Schutzwand erforderlich und im vertraglichen Haupt-LV nicht enthalten. Erst im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass zur Herstellung der Schnittstelle zwischen Turmeinhausung, Koppelträgern und Bestandsdach die vorhandene Verblechung geöffnet und teilweise zurückgebaut werden muss, um die erforderlichen Anschlussbedingungen sowie die Erdungs- und Brandschutzanschlüsse herstellen zu können. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Der Auftragnehmer ist bereits mobilisiert, in die Baustellenorganisation eingebunden und mit den örtlichen Randbedingungen vertraut. Die Arbeiten greifen unmittelbar in bestehende Anschlussbereiche ein und erfordern eine abgestimmte Ausführungsfolge sowie detaillierte Kenntnis der vorhandenen Konstruktion. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzliche Mobilisations-, Koordinations- und Schnittstellenkosten verursachen sowie das Risiko von Verzögerungen und technischen Fehlern erhöhen. 35 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da der Pflasteraufbau des Bahnsteigs erst kurz vor der Inbetriebnahme hergestellt wird und die ursprünglich vorgesehene Verdübelung deshalb nicht rechtzeitig ausgeführt werden kann. Zur Sicherstellung der termingerechten Montage der Schutzwandfassade ist die Herstellung von Streifenfundamenten als Unterkonstruktion erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten im Baufeld und der Montage der Schutzwand und müssen in die bestehende Baustellenlogistik sowie die Montageabläufe integriert werden. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzlichen Koordinierungsaufwand, technische Schnittstellen, Mehrkosten und Terminrisiken verursachen. 36 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Herstellung der temporären Schutzwand technisch fachgerecht umzusetzen und die zusätzliche Überfahrt zwischen den Achsen A6 und A7 für die Baustellenlogistik zu ermöglichen. Hierfür ist eine ergänzende Deckenunterstützung im Bereich des P&B-Lagers erforderlich, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten war. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Die Leistungen sind unmittelbar an den laufenden Bauablauf sowie die Montage der Schutzwand gekoppelt. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzliche Koordinierungsaufwände, technische Schnittstellen, Mehrkosten und mögliche Verzögerungen verursachen. 40 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Herstellung der temporären Schutzwand technisch fachgerecht durchführen zu können. Die vorhandenen innenliegenden Treppen in den Gleishallenträgern kollidieren mit den neuen Adapterrahmen und mussten daher vor deren Einbau zurückgebaut werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Die Rückbauarbeiten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Stahlbau- und Montagearbeiten und müssen in die bestehende Baustellenlogistik und Ablaufkoordination eingebunden werden. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzliche Koordinationsaufwände, Mehrkosten sowie Terminrisiken verursachen.
- 28.08.2026 07 - Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, da die vertraglich vorgesehene Bereitstellungsfläche durch vorhandene Fundamente und das ATH-Traggerüst nicht genutzt werden konnte. Zur Herstellung der Baufreiheit mussten zunächst die Betoneinzelfundamente zurückgebaut und entsorgt sowie anschließend das ATH-Traggerüst abgebaut und zwischengelagert werden. Erst dadurch konnte die Fläche für die weiteren Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Leistungen standen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bauarbeiten und mussten kurzfristig ausgeführt werden, um Terminverzögerungen sowie zusätzliche Koordinierungs- und Beschleunigungskosten zu vermeiden. 27 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da im Bereich der Baugruben nicht vorhergesehene Beton- und Ziegelreste sowie beeinträchtigte Entwässerungsanlagen angetroffen wurden, die den geplanten Bauablauf behinderten. Zur Herstellung der geplanten Fundamente und zur Schaffung der erforderlichen Baufreiheit waren zusätzliche Abbruch-, Aushub- und Wiederverfüllungsarbeiten notwendig. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen und den Bauablauf beeinträchtigen. 28 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da vorhandene Regenwasserleitungen und Bestandsfundamente den geplanten Bauablauf behinderten und für die Herstellung der neuen Fundamente zunächst entfernt werden mussten. Die Leistungen waren im Hauptvertrag nicht enthalten, sind jedoch technisch zwingend erforderlich, um die erforderliche Baufreiheit für die Gründungsarbeiten herzustellen. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen und den Bauablauf beeinträchtigen. 29 - Im Zuge der Bauausführung wurden Standsicherheitsprobleme am Heiztunnel, Fernheizkanal sowie gegebenenfalls am Posttunnel festgestellt. Aufgrund der hieraus resultierenden Gefährdung mussten die Arbeiten im darüberliegenden Bahnsteigbereich eingestellt und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu gehörten insbesondere die Rücknahme der vorgesehenen Sauberkeitsschicht sowie die provisorische Unterstellung des Personentunnels zur Sicherstellung der Tragfähigkeit und zur Vermeidung weiterer Schäden. Die Leistungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen, jedoch zur Gefahrenabwehr und zur Aufrechterhaltung des Bauablaufs zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen, Koordinierungsaufwand, Bauablaufstörungen und unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen. Daher können die Leistungen wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bisherigen Auftragnehmer erbracht werden. 32 - Während der Bauausführung wurde festgestellt, dass mehrere Kabelschächte für dringend erforderliche Kabelverlegearbeiten eines Drittauftragnehmers des Auftraggebers nicht zugänglich waren, da diese durch Aushubmaterial überdeckt wurden. Die DB InfraGO AG ordnete daher die kurzfristige Freilegung der Schächte einschließlich der hierfür erforderlichen Erdarbeiten an. Die Leistung war nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs der Schutzwandgründung und wurde ausschließlich zur Ermöglichung von Kabelverlegearbeiten eines anderen Auftragnehmers erforderlich. Die Nachtragsanzeige bezeichnet die Leistung als nicht vorgesehene Leistung“ gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre wirtschaftlich und organisatorisch nicht sinnvoll gewesen, da die Arbeiten kurzfristig innerhalb der laufenden Baustelleneinrichtung auszuführen waren. Die PORR GmbH & Co. KGaA verfügte bereits über Personal, Geräte sowie Zugang zum Baufeld und konnte die Arbeiten ohne zusätzliche Schnittstellen durchführen. Die Freiräumung wurde daraufhin unmittelbar umgesetzt und die Schächte bis zum 17.02.2026 freigelegt. 35 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da aufgrund parallel laufender Kabelzieharbeiten ein temporär offener Schacht benötigt wird und der vorhandene Schachtdeckel hierfür ungeeignet ist. Zur Gewährleistung der Arbeits- und Verkehrssicherheit sind daher eine provisorische sowie anschließend eine bauzeitliche Schachtabdeckung erforderlich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Bauausführung und sind zur Sicherstellung der Baufreiheit erforderlich. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Bauablaufstörungen verursachen und ist daher wirtschaftlich nicht sinnvoll. 36 - Aufgrund von Behinderungen im Bauablauf, insbesondere im Bereich Achse A4, sowie daraus resultierender Verzögerungen wurde als Gegenmaßnahme der Einsatz eines zusätzlichen Bewehrers erforderlich. Dadurch konnten Engpässe bei der Bauausführung vermieden und der termingerechte Baufortschritt sichergestellt werden. Die Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits laufenden Bewehrungsarbeiten des Auftragnehmers. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf verursachen und wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll.
- 28.08.2026 39 - Im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass die ca. 30 cm starke, einachsig bewehrte Zusatzdecke des Techniktunnels in der festgelegten Schnittlage mittels Trennschnitt zurückgebaut werden muss. Die hierfür erforderlichen Abbruch-, Entsorgungs- und Sanierungsleistungen waren in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen. Die Leistungen sind Voraussetzung für die weiteren Bauarbeiten und die Herstellung der erforderlichen Bewehrungsfenster. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Beauftragung eines Dritten würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie höhere Kosten verursachen. Zudem würde ein Unternehmerwechsel den laufenden Baustellenbetrieb beeinträchtigen und zu Verzögerungen im Bauablauf führen. 40 - Die zusätzliche Rampe wurde erforderlich, weil der ursprünglich vorgesehene Transportweg über den Posttunnel bzw. Karrengang aufgrund von Standsicherheitsproblemen nicht genutzt werden konnte. Zur Umsetzung des abgestimmten Logistikkonzepts musste daher eine alternative Zufahrt geschaffen werden. Die Rampe dient den Material- und Gerätetransporten des Stahlbaugewerks sowie den Baustellentransporten des Auftragnehmers. Zusätzlich wurden neue Überfahrten erforderlich, da bestehende Überfahrten infolge des Baufortschritts zurückgebaut werden mussten und für die weitere Stahlbaumontage neue befahrbare Übergänge hergestellt werden mussten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Beauftragung eines Dritten würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, weitere Schnittstellen sowie unverhältnismäßig höhere Kosten verursachen. Darüber hinaus würde ein Unternehmerwechsel den laufenden Baustellenbetrieb stören und zu Verzögerungen im Bauablauf führen. 41 - Im ursprünglichen Vertragsumfang war eine Abdichtung der Fundamentköpfe mittels Flüssigabdichtung nicht vorgesehen. Nach Überarbeitung der Ausführungsplanung wurde festgelegt, die Fundamentköpfe der bestehenden Gleishallenstützenfundamente nicht durch Aufbeton zu reprofilieren, sondern mittels TRIFLEX-Flüssigabdichtung abzudichten. Die geänderte Ausführungsart war weder in der ursprünglichen Planung noch in der Leistungsbeschreibung enthalten und führt zu zusätzlichem Material- und Arbeitsaufwand. Die zusätzliche Leistung ist zur ordnungsgemäßen Herstellung der Bauwerksabdichtung sowie zur Durchführung der nachfolgenden Verfüllarbeiten erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig. Die Beauftragung eines Dritten würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, weitere Schnittstellen sowie unverhältnismäßig höhere Kosten verursachen. Darüber hinaus würde ein Unternehmerwechsel den laufenden Baustellenbetrieb beeinträchtigen und Verzögerungen im Bauablauf verursachen. 42 - Im Zuge der Ausführung der Sanierungsarbeiten an der Zusatzdecke wurde durch den Planer festgestellt, dass für die dauerhafte und fachgerechte Reprofilierung ein zusätzlicher Betonsägeschnitt mit einem Versatz von 15 cm erforderlich ist. Dadurch können Anschlussbewehrungen bzw. Vernadelungen eingebaut werden, um einen ausreichenden Verbund zwischen bestehender Decke und neuer Reprofilierung herzustellen. Diese Maßnahme war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen. Der zusätzliche Betonabtrag dient der Aufnahme der erforderlichen Zusatzeisen und der Herstellung eines dauerhaften konstruktiven Anschlusses. Ohne diese Maßnahme wäre die vorgesehene Sanierung nicht in der geforderten Qualität ausführbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Beauftragung eines Dritten würde zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinationsaufwand sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen. Darüber hinaus würde ein Unternehmerwechsel den laufenden Baustellenbetrieb beeinträchtigen und zu Verzögerungen im Bauablauf führen.
- 21.08.2026 ANO 4 Die Einhaltung der neuen Fluchtwegbreiten durch den bereits beauftragten AN ist zwingend erforderlich, weil dies die technische Integrität, wirtschaftliche Effizienz sowie die rechtssichere Umsetzung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Gleis 26 gewährleistet. Jede andere Vorgehensweise würde vermeidbare Risiken und Mehrkosten für die Bauherrenseite nach sich ziehen. Die Fluchtwege basieren konstruktiv auf der Stahlkonstruktion der Gleisabdeckung 26, die aktuell vom bestehenden AN installiert wird. Da die Fluchtwege sowie der Brandschutz im Bestand (Fläche Press & Bookos und Ditsch), wesentlicher Bestandteil der baulichen Sicherheitsinfrastruktur sind, ist eine durchgehende Gewährleistung und Dokumentation aus einer Hand erforderlich.
- 28.07.2026 10 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die technische Funktionsfähigkeit und die ordnungsgemäße Umsetzung der Gesamtmaßnahme sicherzustellen. Sie stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten Leistungen des Auftragnehmers. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken und Mehrkosten verursachen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 12 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da aufgrund unzureichender Bestandsunterlagen eine Baugrunderkundung mittels Suchschachtungen durchgeführt werden muss, um die Gründungsarbeiten ordnungsgemäß ausführen zu können. Insbesondere ist die Untersuchung im Bereich des Personentunnels sowie im Umfeld der F-Bude 9 notwendig, um mögliche Belastungen und vorhandene Medien zu identifizieren und deren Einfluss auf die Bauausführung zu bewerten. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und sind für deren Ausführung zwingend erforderlich. Eine Vergabe an Dritte würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie zusätzlichen Kosten führen. 23 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da aufgrund terminkritischer Bauabläufe im Bereich der Achse A4–A4a zusätzliche Mikropfähle zur Sicherstellung der Ausführung notwendig sind. Die Maßnahme dient der Vermeidung von Verzögerungen und der Einhaltung des Bauzeitenplans. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und greifen in die laufende Bauausführung ein. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen führen. 25 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da aufgrund winterlicher Temperaturen besondere Maßnahmen zur Betonnachbehandlung und Qualitätssicherung notwendig sind, um die vertragsgemäße Ausführung sicherzustellen. Ohne diese Maßnahmen kann die geforderte Betonqualität nicht gewährleistet werden. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und sind für deren ordnungsgemäße Ausführung zwingend erforderlich. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf führen. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen führen. 34 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da im Aufbetonbereich des Personentunnels gemäß Vorgabe des Planers zusätzliche Bewehrungsfenster herzustellen und zu dokumentieren sind. Diese Leistungen sind im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten und stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausführung der Hauptleistung. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen und den Bauablauf beeinträchtigen. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen führen.
- 28.07.2026 13 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da vorhandene Baureste und Abfallmaterialien die Nutzung der BE-Fläche erheblich beeinträchtigen und einen ordnungsgemäßen Bauablauf verhindern. Da die Fläche durch den Auftraggeber übernommen wurde, ist ein nutzbarer und sicherer Zustand für die Durchführung der Bauarbeiten herzustellen; Verunreinigungen stellen dabei ein Hindernis sowie ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und der Ausführung der Hauptleistung. Eine Vergabe an Dritte würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, zusätzlichen Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf führen. 16 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Bauzeit der Spezialtiefbauarbeiten um ca. 1,5 Wochen zu verkürzen und eine fristgerechte Fertigstellung einschließlich Beräumung der Baustelleneinrichtungsfläche sicherzustellen. Die Maßnahme dient der Vermeidung von Bauzeitverzögerungen und der Sicherstellung des Bauablaufs. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und greifen in die laufende Bauausführung ein. Eine Vergabe an Dritte würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, zusätzlichen Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf führen. 17 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Bauteile und Verpressschläuche zur Umsetzung der genehmigten Ausführungs- und Bewehrungsplanung zwingend notwendig sind und im Leistungsverzeichnis nicht enthalten waren. Sie dienen der Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und der Beherrschung möglicher Rissbildungen infolge der vorgegebenen Betonqualität. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und sind zur Erreichung des Vertragsziels erforderlich. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf führen. 22 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da zur Kompensation nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Verzögerungen zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden müssen, um den Bauablauf sicherzustellen und den Bauzeitplan einzuhalten. Hierdurch können größere Arbeitsabschnitte umgesetzt und Schnittstellen mit anderen Auftragnehmern effizient koordiniert werden. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und greifen in die laufende Bauausführung ein. Eine Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen führen. 30 - Im Bereich des Voraums SAA im Kellergeschoss bzw. im Bereich des Techniktunnels und Fernheizkanals wurden Betonrisse und Schäden an der Bausubstanz festgestellt. Zur Gewährleistung der statischen Sicherheit sowie zur Vermeidung weiterer Schäden war die temporäre Unterstellung der Bauwerke durch Behelfsstützen zwingend erforderlich. Die zusätzliche Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten des Auftragnehmers. Eine Vergabe an Dritte würde Doppelstrukturen, zusätzlichen Koordinationsaufwand, weitere Schnittstellenrisiken sowie unverhältnismäßig höhere Kosten verursachen. Zudem würde ein Unternehmerwechsel die laufende Baustelle beeinträchtigen und zu Verzögerungen im Bauablauf führen. 48 - Die Herstellung der dauerhaften Schachtabdeckung stellt eine zusätzliche Leistung dar, da sie in den ursprünglichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen nicht vorgesehen war. Aufgrund geänderter planerischer Vorgaben wurde die Ausführung zur Sicherstellung der dauerhaften Nutzbarkeit und Betriebssicherheit der Anlage erforderlich. Die Maßnahme wurde durch den Auftraggeber am 15.04.2026 angeordnet. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinationsaufwand sowie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen. Zudem würde dies den laufenden Bauablauf beeinträchtigen und Verzögerungen hervorrufen.
- 24.02.2026 Lfd. Nr.:MKA 25 Die Stützkonstruktion ist als statisches Gesamtsystem zu betrachten, so dass auch die Auflager in das System des Auftragnehmers zu integrieren sind. Neben dem statischen Aspekt bedingt auch der Aufbau der Stützen die Integration der Lager, um eine kohärente und behinderungsfreie Montageabfolge zu ermöglichen. Die Feinplanung zur Lastabtragung wurde erst nach dem Zeitpunkt der Ausschreibung fertiggestellt, so dass die Kalottenlager als zusätzlich notwendige Leistung in den Vertrag zu integrieren sind. Lfd. Nr.: MKA 18 Die Fa. Rädlinger baut derzeit die Entfluchtung über den Nordbau. Als zukünftiger Haupteingang für den Nordbau muss ein von unten durchschlagssicherer Löwengang errichtet werden, welcher direkt an den Nordbau anschließt. Die Einhausung dient sodann als Entfluchtung, Ein- und Ausgang zum Hauptbahnhof und war zum Zeitpunkt der Vergabe aufgrund diverser später aufgetretener Umstände nicht vorgesehen. Zum Schutz der Passanten und der Nutzung des Bahnhofs ist die Herstellung des Löwengangs am Ausgang Nord notwendig.
- 10.02.2026 16 - 'Durch den Bau der Schutzwand am Gleis 26 des Münchner Hauptbahnhofs sind die bisherigen örtlichen Fluchtwege entfallen. In der aktuellen Bauphasenplan 2 erfolgt die Entfluchtung der Gleishalle über die ehemlaige Yormas Fläche, in welcher temporär Treppen hergestellt wurden. Die zukünftige Entfluchtung über den Nordbau soll nun errichtet werden, so dass während der Schadstoffsanierung und insbesondere für die Bauphase 2.2 die Sicherheit der Reisenden im Baufeld gewährleistet ist. Die üblichen Flucht- und Rettungswege stehen aufgrund der temporären Sperrung und der Bauarbeiten an der Gleisanlage nicht in gewohnter Weise zur Verfügung.
- 14.01.2026 MKA 01 Die Planungsanforderungen haben sich erst nach Vertragsabschluss konkretisiert, da dem Auftragnehmer zunächst nicht die vom Auftraggeber freigegebenen Pläne vorlagen und geprüfte Statiken fehlten. Die infolgedessen erforderliche Umplanung der bereits erstellten Werkstattzeichnungen und der Statik führt zu einem zusätzlichen, nicht kalkulierbaren Mehraufwand. Ein Auftragnehmerwechsel ist wirtschaftlich nicht vertretbar, da die Werkstattplanung sowie die statischen Nachweise unmittelbar mit dem Stahlbau-System des Auftragnehmers verknüpft sind. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.Der Wert der Änderung beträgt ca. 70.000,00 EUR netto.
- 12.01.2026 03 Die zusätzlichen Montageaufwände sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags notwendig geworden. Die Bedingungen wurden durch die Rahmenbedingungen des Bahnbetriebs und die nicht planbare Verzögerung beim Umschwenken der Reisendenflächen verursacht und lagen außerhalb der Einflussmöglichkeiten des AN. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die Tätigkeiten integraler Bestandteil der laufenden Montage sind und ein Drittunternehmer Koordinationsaufwand, Doppelvorhaltungen sowie terminliche Risiken verursachen würde. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 04 Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags notwendig. Die Gleisabdeckung musste aufgrund der geänderten Bauteilgeometrien angepasst werden, damit eine ausführungsgerechte Umsetzung nach aktueller Planung möglich ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht möglich, da die Herstellung der Gleisabdeckung eng in den laufenden Bauablauf integriert ist und ein Wechsel Doppelvorhaltungen, Einarbeitung sowie zusätzliche Koordinationsaufwände verursachen würde. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 05 Die Deckenunterstützung ist notwendig, um die aus der geänderten Material- und Geräteeinlagerung resultierende Lastabtragung dauerhaft sicherzustellen. Die Maßnahme wurde durch die nicht rechtzeitig fertiggestellte Personenführung ausgelöst und war bei Ausschreibung und Vertragsschluss nicht vorhersehbar sowie nicht kalkulierbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht möglich, da die Leistung unmittelbar mit der Montage der Gleisabdeckung verbunden ist und ein Unternehmerwechsel zusätzliche Koordinations-, Sicherheits- und Logistikaufwände verursachen würde. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 06 Die zusätzlichen Arbeiten sind unmittelbar zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich, da die Gleisabdeckung ohne vorherige Demontage der Energievernichtungsanlage und der schadhaften Schwellen nicht hergestellt werden kann. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht möglich, da die Arbeiten unter Nutzung der vorhandenen Baustelleneinrichtung effizient durchzuführen sind; ein weiterer Unternehmer würde zusätzliche Kosten und betrieblichen Aufwand verursachen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 07 Die Herstellung der Interimsentwässerung ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich, da sie unmittelbar in Verbindung mit der Fertigung und Montage des Stahlbaus der Schutzwand steht. Die Leistung kann aufgrund des engen technischen Zusammenhangs sowie der Nutzung bereits vorhandener Geräte, Baustelleneinrichtung und Personalkapazitäten durch den Auftragnehmer effizient ausgeführt werden. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinations- und Zeitaufwand führen und ist daher wirtschaftlich nicht vertretbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 10 Die zusätzliche Leistung betrifft die Fertigung und Lieferung von Stahlbauteilen, die für die Beleuchtung der temporären Reisendenlenkung am Hauptbahnhof München erforderlich sind. Diese Bauteile ermöglichen erst die vollständige Herstellung der Schutzwand gemäß Hauptvertrag, da andernfalls keine ausreichende Baufreiheit im Bereich der Verkehrsflächen gewährleistet wäre. Die Ausführung durch den bestehenden Auftragnehmer ist wirtschaftlich sinnvoll, da die Stahlbauteile im unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der bereits beauftragten Schutzwand stehen und mit den bereits vorhandenen Geräten, Personal und Baustelleneinrichtungen effizient erbracht werden können. Zudem bestehen aufgrund der stark beengten Platzverhältnisse im Bahnhofsbetrieb keine Möglichkeiten, eine zusätzliche Baustelleneinrichtung für einen weiteren Auftragnehmer einzurichten, sodass ein Wechsel technisch ausgeschlossen ist. Ein externer Auftrag mit neuen Schnittstellen würde erhebliche Zusatzkosten sowie terminliche Risiken verursachen. Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Vertrags bleibt vollständig erhalten. 13 Die zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um die terminliche Vertragserfüllung sicherzustellen und wesentliche Meilensteine der Schutzwandfertigstellung einzuhalten. Die Ausführung durch den Auftragnehmer ist wirtschaftlich sinnvoll, da eine Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer eine zusätzliche Baustelleneinrichtung erfordern und nicht mit der Terminschiene kompatibel wäre. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Bahnhofsbetrieb ist eine technische Integration eines weiteren Unternehmens nicht möglich. Ein effizienter Bauablauf ist nur durch die enge Koordination innerhalb des bestehenden Teams gewährleistet. Eine Neuvergabe wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 17.09.2025 Ohne funktionierende Entwässerung des Gleishallendachs kann die Schutzwand nicht erstellt werden. Die Erstellung der Mikropfähle für die Schutzwand würde das bestehende Entwässerungs-System zerstört werden Dies hat zufolge, dass eine Interimsentwässerung für das Gleishallendach geplant und ausgeführt werden muss. aktuell
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH · PORR GmbH & Co. KGaA1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.088 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →