Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung oder Absichtserklärung diese bei Auftragserteilung abzuschließen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für Vermögens-, Personen- und Bearbeitungsschäden eine
Betriebshaftpflichtversicherung und erforderlichenfalls eine Schlüsselversicherung abzuschließen
und dem Auftraggeber nach Aufforderung nachzuweisen.
Der Versicherungsvertrag ist mindestens für folgende Deckungssummen abzuschließen:
Personenschäden 5.000.000,00 Euro
Sachschäden 5.000.000,00 Euro
Vermögensschäden 500.000,00 Euro
Tätigkeitsschäden inkl. Obhutsschäden 5.000.000,00 Euro
Umweltschäden 5.000.000,00 Euro
Allmählichkeitsschäden 5.000.000,00 Euro
Schlüsselverlustschäden 200.000,00 Euro