Planungsleistung Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung Grundschule Niedersalza
KI Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht Planungsleistungen für die Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung der Grundschule Niedersalza.
Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 04.11.2026, 10:00 Uhr (noch 10 Tage)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die konzeptionelle Planung, Realisierung und ggf. begleitende Umsetzung der Freianlagen mit multifunktionalen, barrierefreien Freiräumen in unmittelbarer Nähe bzw. im baulichen Zusammenhang zur Kindertagesstätte Julius-Birck-Straße. Ziel ist es, die Außenräume zu beleben und einen attraktiven Aufenthalts- und Begegnungsort zu schaffen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht wird die Objektplanung für Freianlagen im Rahmen des Neubaus eines Familienzentrums in Duisburg.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem
sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung
in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur
Berufsausübung (Bescheinigung und Erklärung über die Berufsausübung,
Gewerbeanmeldung o.ä.) zu ersetzen.
Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV ) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch
eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von
(mindestens) 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
in Höhe von (mindestens) 300.000 EUR gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu
erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der
Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den
Fall, dass bei der Bieterin/Bietergemeinschaft mehrere Versicherungsfälle in einem
Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die
Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der
obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, Dies ist
durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche
abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung
Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte
Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der
Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis: Formblatt "3007 Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5
EU
Eigenerklärung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 (AEntG) oder § 19 Abs. 1 MiLoG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die Bieterin/Bietergemeinschaft nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder §
19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung
der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV)
bzw. - falls eine solche nicht ausgestellt wird bzw. darin nicht alle Ausschlussgründe
erwähnt werden - durch eine Versicherung an Eides (§ 48 Abs. 5 VgV) statt zu
ersetzen.
Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet,
vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wett-
bewerbsregister Eintragungen zu derjenigen Bieterin/Bietergemeinschaft
gespeichert sind, an die sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1
WRegG).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. Abs. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung
der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV)
und ggf. durch die Bescheinigung einer zuständigen Behörde (§ 48 Abs. 5 VgV) oder
Bieterin/Bietergemeingemeinschaft nicht erteilt/ausgestellt werden - durch eine
Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat
der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft keine Versicherung an Eides gibt - durch
eine vor einer zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6
VgV) zu ersetzen.
Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet,
vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im
Wettbewerbsregister Eintragungen zu derjenigen Bieterin/Bietergemeinschaft
gespeichert sind, an die sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1
WRegG).
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung von der Bieterin/Bietergemeinschaft, auf deren
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, eine Freistel-
lungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbeschei-
nigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen bzw. durch entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen Behörden des Herkunftslandes/Niederlas-
sungsstaats der Bieterin/Bietergemeinschaft (§ 48 Abs. 5 u. 8 S. 4 VgV) oder - falls
vorstehende Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der
Bieterin/Bietergemeinschaft nicht ausgestellt werden - durch eine Versicherung an
Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der
Bieterin/Bietergemeinschaft keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer
zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6 VgV) zu
ersetzen.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung von der Bieterin/Bietergemeinschaft, auf deren
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
Kapazitäten anderer Unternehmen/Bietergemeinschaften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung der Bieterin zur Bildung einer Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in
Textform abzugeben,
Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
d.h. die Bieterin/Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und Nachweis, dass die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden,
beispielsweise durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (§ 47 Abs. 1 Satz 1, 2 VgV).
Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit, wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise (§ 46 Abs.
3 Nr. 6 VgV) oder die einschlägigen beruflichen Erfahrungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die
Nachweisführung entsprechend § 48 VgV auch für diese Unternehmen erfolgen. Diese
Unternehmen müssen ebenso die entsprechenden Anforderungen an die Eignung
gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 122 GWB, 44 ff. VgV erfüllen und es dürfen keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 f. GWB vorliegen (§ 47 Abs. 2 S. 1
VgV). Die der Bieterin/Bietergemeinschaft hat ein Unternehmen, das eine einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
vorliegen, innerhalb einer von der AG gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 Satz 3 bis 5 VgV).
Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, haften die
Bieterin/Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV).
Durchschnittlicher Jahresumsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat nachzuweisen, dass sie in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Objektplanungsleistung Freianlagen: 40.000,00 Euro (netto) p.a.
? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung Eignung", Ziff. 3
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen zu ersetzen, falls deren
Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich
vorgeschrieben ist (§ 45 Abs. 4 VgV).
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat darzulegen, dass er/sie mindestens über
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt, um folgende Anforderungen
einhalten zu können (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):
Zeichnungen sind im DWG sowie im PDF-Format bereitzustellen,
Leistungsverzeichnisse in PDF- und GAEB-Format. Die Vorgaben des CAD-Pflichtenhefts sind dabei zwingend einzuhalten.
Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher
ausgeführte Aufträge mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, sowie des Empfängers der Leistung (inkl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung) aufzulisten.
Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem
nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, wenn
Baukosten (KG 500, DIN 276) über 320.000,- EUR (netto) waren.
Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen
worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 außerhalb der § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1
VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Text) von max. 3 DIN A4-Seiten je Projekt (mindestens folgender Inhalt:
Projektname, Ort der Ausführung, Auftraggeber, Durchführungszeitraum, kurze
inhaltliche Beschreibung)] zu verwenden.
Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat alle technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Es ist mindestens eine technische Fachkraft zu benennen. Mindestanforderungen:
Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der die
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft
inklusive Zahl der Führungskräfte (gegliedert nach 1.angestellter Architekt/-in bzw.
Ingenieur/-in, 2. Technische Zeichner/-innen bzw. Beschäftigte, die vergleichbare
Funktionen erfüllen, 3. Sonstige Beschäftigte und Büroinhaber/ Partner/
Geschäftsführer etc.) ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft - inklusive
Inhaber/Geschäftsführer - in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren
fachlich qualifizierte Fachkräfte (Architekten / Ingenieure oder vergleichbar) mit einer
Kapazität von 2 Vollzeitkräften beschäftigt hat (VZÄ/FTE = 2,0).
Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat die Führungskräfte zu benennen und
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Führungskräfte der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft
vorzulegen.
Mindestanforderung ist hierbei, dass die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft durch
Vorlag von Bescheinigungen (z.B. Nachweis über Studienabschluss, über Mitgliedschaft in Architektenkammer, Lebenslauf etc.) nachweist, dass folgende Führungskräfte (1.) Ingenieure/innen, Architekt/in der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Stadtplanung oder eines verwandten Fachgebiets sind
(2.) jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Mindestanforderung ist ferner, dass
Person) und ein ein/e verantwortlicher/e Objektplaner/in Freianlagen benannt werden
die für das Projekt zur Verfügung stehen, die zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt/in/Ingenieur/in berechtigt sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV)-
Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter i.V.m. entsprechenden
Studien-/Ausbildungsnachweisen bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.
Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als
Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV):
Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.
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