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1701-AS-Telematik
BWI GmbH · Berlin · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe eines Rahmenvertrags für Telematik-Infrastruktur (TI) inklusive Hardware, Software und Dienstleistungen.
- Zielgruppe sind Bundeswehrkrankenhäuser, Marine und regionale Sanitätseinrichtungen.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb über maximal 4 Jahre.
- Die TI muss den Vorgaben der gematik entsprechen und bestehende Systeme fortführen sowie ausbauen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Telematik-Infrastruktur (bestehend aus Hardware- und Softwarekomponenten sowie aufwandsbezogenen Dienstleistungs-Kontingenten) für die Bundeswehrkrankenhäuser, die Marine und die regionalen Sanitätseinrichtungen inklusive der dazugehörigen Serviceleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen. Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Die Bundeswehrzentralkramkenhäuser (Bw(Z)Krhs) verwenden die Telematik-Infrastruktur gemäß den einschlägigen Bestimmung der gematik. Diese besteht aus Konnektoren und Kartenterminals. Es ist das Ziel die bestehende Telematik-Infrastruktur mit allen Komponenten und Applikationen fortzuführen, in anderen Gesundheitsbereichen des Kunden Bundeswehr aufzubauen und nach den Wünschen des Kunden sowie den Anforderungen der gematik auszubauen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterien 70 %Qualität
Qualität
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 215 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 23.819.430 €1 Veröffentlichung
- 30.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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