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Software-Entwicklung STRESS-Care
Leibniz-Institut für Resilienzforschung (LIR) gGmbH · Mainz · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSoftware-Entwicklung STRESS-Care🏆 Helm Walter IT-Solutions GmbH · Dresden
- Helm Walter IT-Solutions GmbH · Dresden
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Software-Entwicklung einer eHealth-Anwendung zur Förderung von Resilienz bei Jugendlichen.
- Die Ausschreibung ist in zwei Fachlose aufgeteilt; dieses Los betrifft die Software-Entwicklung, inklusive Betrieb und Pflege.
- Es wird ein offenes, EU-weites Vergabeverfahren angewendet.
- Erforderlich sind nachweisbare Erfahrungen in der Konzeption, technischen Entwicklung und Umsetzung von IT-Dienstleistungen im Bereich eHealth oder ähnlichen Anwendungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Leibniz-Institut für Resilienzforschung (LIR) gGmbH hat ihren Sitz in Mainz. Sie erforscht die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung psychischer Gesundheit nach oder während stressvoller Lebensereignisse (Resilienz). Sie führt die EU-weite Vergabe von IT-Dienstleistungen zur Konzeption, technischen Entwicklung und Umsetzung einer eHealth-Anwendung zur Förderung von Resilienz und mentaler Gesundheitskompetenz bei Jugendlichen durch. Die benötigten IT-Dienstleistungen zur Konzeption, technischen Entwicklung und Umsetzung gliedern sich in 2 Teilprojekte auf und werden in zwei Fachlosen ausgeschrieben: "User-Experience (UX-Design) und User-Interface-Design (UI-Design) für die Anwendung und die Projekt-Webseite und "Software-Entwicklung für die Anwendung (inkl. Betrieb und Pflege) auf Grundlage des UI/UX-Designs". Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Software-Entwicklung.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
8 von 8 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 30 Pkt.Qualität
Leistungskonzept
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Preiskriterium 30 Pkt.Preis
Angebotssumme brutto gemäß Preisblatt
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Qualitätskriterium 25 Pkt.Qualität
Qualifikation und Erfahrun-gen der technischen Lei-tung/Software-Architekt:in
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Qualitätskriterium 15 Pkt.Qualität
Qualifikation und Erfahrungen der Projektleitung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 540.800 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Helm Walter IT-Solutions GmbHZuschlagswert 340.468 €1 Veröffentlichung
- 25.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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