Frist abgelaufen Offenes Verfahren Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose

Rahmenvereinbarung GiB PM 2026-2028

Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH · Teltow · Brandenburg · Öffentliches Unternehmen

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Beschreibung

Die Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH (kurz TGZPM) ist gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 "Gründen in Brandenburg" vom 28.Juni 2022 durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen Projektträger für das mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Land Brandenburg geförderte Projekt "Gründen in Brandenburg (GiB) für den Landkreis Potsdam-Mittelmark". (kurz GiB PM) Die Geltungsdauer der Projektträgerschaft bezieht sich auf die zweite Runde der Förderperiode bis zum 31.10.2028. Das regionale Projekt zielt darauf ab, die Unterstützung einer Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens und somit die Förderung erfolgreicher Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Dies wirkt positiv auf den Erhalt und die Steigerung von Beschäftigung und fördert die Wettbewerbsfähigkeit im Land Brandenburg. Für die Durchführung der Leistungen werden externe Lestungserbringende gesucht.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Gesucht werden externe Dienstleister für Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen im Rahmen des Projekts "Gründen in Brandenburg (GiB)" für den Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Der geschätzte Wert beträgt 265.428,57 EUR. Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Anbieter im Bereich Existenzgründungsförderung und Unternehmensberatung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.

  • Los 1 Gründung 2GO Gruppenformate
    Geschätzter Wert 76.706 €
  • Los 2 Qualifizierende Einzelberatung
    Geschätzter Wert 188.723 €

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Geplante Höchstanzahl: Los 1 - GiB-Workshops - 15 Rahmenvertragspartner Los 2 - qualifizierende Beratung - 30 Rahmenvertragspartner Die Zuschlagserteilung erfolgt aufgrund folgender Bewertungskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot: 30 % Preis und 70 % Konzeptqualität Bewertung auf Basis der erweiterten Richtwertmethode (Wertungsschema gem. Vergabeunterlagen) Der Abschluss der Rahmenvereinbarung sichert keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zu. Die Zuschlagserteilung aus den Rahmenverträgen für Einzelabrufe ist der letzte Schritt vor der Leistungsvergabe und erfolgt nach folgenden Kriterien: Los 1: GIB-WORKSHOPS: a. Berücksichtigung von gleichermaßen passenden Konzeptmerkmalen - Grundlage hierfür: Berater-Coach-Profil b. Preis, d.h. auf Basis der Vorauswahl gem. Schritt a. wird eruiert, wer der preisgünstigste Anbieter ist - Grundlage hierfür bildet das Wertungsschema (Richtwertmethode) c. Zeitliche Verfügbarkeit des Beraters, nach der Vorauswahl aus Schritt a. und Schritt b. Ist der Anbieter nicht verfügbar, werden immer auf Basis der in Schritt a. und b. getroffenen Vorauswahl c. wiederholt - bis ein Anbieter zeitlich verfügbar ist. Los 2: qualifizierende Beratung: a. Berücksichtigung von gleichermaßen passenden Beratenden - Grundlage hierfür bildet das Berater-Coach-Profil u. der Gründerfahrplan (SMV) b) Die Beauftragung einzelner Beratungsleistungen erfolgt nach Zuschlagserteilung im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung durch Einzelabrufe. Die Zuordnung der Beratungsfälle zu den Poolmitgliedern erfolgt mittels eines Spezifischen Matchingverfahrens (SMV).Das SMV dient ausschließlich der fachlichen und organisatorischen Zuordnung geeigneter Poolmitglieder zu konkreten Beratungsbedarfen und stellt keine erneute Zuschlagsentscheidung dar. Wünsche der Teilnehmenden könen berücksicht werden (siehe auch Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen)“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Konzept 70 Pkt.
    Qualität

    Die Qualität des Angebots wird als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 70 % berücksichtigt. Bewertet wird das mit dem Angebot eingereichte Konzept zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen. Somit sind Detailtiefe, Nachvollziehbarkeit und Verbindlichkeit des Konzeptes maßgeblich für die jeweilige Bewertung. Die Konzeptbewertung erfolgt getrennt nach Los 1 (Durchführung von GiB-2GO-Gruppenformaten) und Los 2 (Durchführung von Einzelberatungen) anhand der jeweils festgelegten Qualitätskriterien. Unterkriterien - Los 1: GiB-2GO-Gruppenformate Die Qualität des Konzepts für Los 1 wird anhand folgender Unterkriterien bewertet: Qualität des Beratungs- und Umsetzungsansatzes für Gruppenformate (40 % - Schlüssigkeit, Struktur und Zielorientierung des Konzepts für die vorgesehenen Gruppenformate.) Methodische Ausgestaltung und didaktisches Konzept der Gruppenarbeit (30 % - Qualität der dargestellten Gruppen-, Moderations- und Lernmethoden sowie Aktivierung der Teilnehmenden.) Organisation, Ablaufplanung und Dokumentation der Gruppenformate (20 % - Umsetzbarkeit, Zeit- und Ablaufplanung, Organisation der Formate sowie vorgesehene Ergebnis- und Teilnehmendendokumentation.) Berücksichtigung der ESF+-Querschnittsziele (10 % - Nachvollziehbare Integration von Gleichstellung, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit.) Unterkriterien - Los 2: Einzelberatungen Die Qualität des Konzepts für Los 2 wird anhand folgender Unterkriterien bewertet: Qualität des individuellen Beratungs- und Umsetzungsansatzes (40 % - Struktur, Logik und Zielorientierung des angebotenen Beratungsprozesses für Gründungswillige.) Methodische Ausgestaltung der Einzelberatung (30 % - Qualität und Angemessenheit der dargestellten Methoden, Instrumente und Arbeitsweisen.) Organisation, Ablauf und Dokumentation der Einzelberatung (20 % - Umsetzbarkeit, zeitliche Struktur, Dokumentations- und Abrechnungsfähigkeit der Beratung.) Berücksichtigung der ESF+-Querschnittsziele (10 % - Konzeptionelle Integration von Gleichstellung, Nachhaltigkeit und Nichtdiskriminierung.) Punkteskala für die Bewertung des Konzepts Je Unterkriterium können 0 bis 5 Punkte vergeben werden: 5 Punkte: Anforderungen vollständig und überzeugend erfüllt 4 Punkte: Anforderungen gut erfüllt 3 Punkte: Anforderungen ausreichend erfüllt 2 Punkte: Anforderungen nur teilweise erfüllt 1 Punkt: Anforderungen nur mangelhaft erfüllt 0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Angebotsinhalts. Wird ein Angebot in der Konzeptbewertung insgesamt mit 0 Punkten bewertet, kann hierauf kein Zuschlag erteilt werden. Berechnung der Leistungskennzahl Die aus der Konzeptbewertung resultierende Leistungspunktzahl wird nach der erweiterten Richtwertmethode in eine Leistungskennzahl (L) überführt. Die Leistungskennzahl fließt mit einem Gewicht von 70 % in die Gesamtwertungskennzahl ein.

  • Preis 30 Pkt.

    Der Preis wird als Zuschlagskriterium im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots mit einer Gewichtung von 30 % berücksichtigt. Bewertet wird der angebotene Bruttopreis des jeweiligen Angebots je Los. Grundlage der Preisbewertung ist der im Angebot angegebene Gesamtpreis unter Berücksichtigung aller im Leistungsumfang vorgesehenen Leistungen, einschließlich sämtlicher Neben- und Zusatzkosten. Die Preisbewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Diese Methode stellt sicher, dass die Preisbewertung transparent, rechnerisch nachvollziehbar und diskriminierungsfrei erfolgt. Das preislich günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zu diesem niedrigsten Angebotspreis proportional geringer bewertet. Die Berechnung der Preiskennzahl (P) erfolgt nach folgender Formel: P = (niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis) × 30 Der niedrigste Angebotspreis erhält somit 30 Punkte. Angebote mit höheren Preisen erhalten entsprechend weniger Punkte. Die Berechnung erfolgt ausschließlich rechnerisch und ohne Ermessensspielräume. Rundungen erfolgen auf zwei Nachkommastellen. Die ermittelte Preiskennzahl (P) fließt gemeinsam mit der Leistungskennzahl (Qualität des Angebots) in die Gesamtwertungskennzahl ein. Die Gesamtwertungskennzahl ergibt sich aus der Summe der Leistungskennzahl und der Preiskennzahl. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der höchsten Gesamtwertungskennzahl. Die Preisbewertung erfolgt unabhängig von der Eignungsprüfung. Persönliche Qualifikationen, Erfahrungen oder Kompetenzen der Beraterinnen und Berater werden im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" nicht berücksichtigt. Nachträgliche Anpassungen der Bewertungslogik oder Gewichtung sind ausgeschlossen. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Zuverlässigkeit/wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Formular 4.1 EU (siehe Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg) - Gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre - Erklärung zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit; bei Freiberuflern: Anmeldung beim Finanzamt; bei gewerblicher Tätigkeit: Gewerbeanmeldung; bei Tätigkeit i.R.e. Gesellschaft: Erklärung über die Eintragung ins Handelsregister oder vergleichbare Eintragungen Hinweis: Bei Zuschlagserteilung, d. h. auf Anforderung des Auftraggebers sind gem. § 48 Abs. 4 und 8 VgV ferner folgende endgültige Eignungsnachweise beizubringen: a. (Einfaches) Polizeiliches Führungszeugnis b. Bescheinigung in Steuersachen (vormals Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Angaben und Nachweis zur beruflichen Leistungsfähigkeit zu/über: - methodische Kompetenzen für die Beratung/Coaching in der Vorgründungsphase bzw. für die Durchführung von GIB-WORKSHOPS - grundlegende betriebswirtschaftlich-fachliche-Kompetenzen - soziale und psychologische Kompetenzen - besondere Branchenkernkompetenzen/Spezialisierungen - Netzwerke, Kooperationen, Mitgliedschaften und Mitwirkungen in Gründungs- u. Coaching betreffende Initiativen, Verbänden und/oder Vereinen - Referenzen/eigene Erfahrungen am Markt und Kenntnisse der regionale Wirtschaftsstrukturen (letzten 3 Jahre - siehe Formular 3.4 EU) - Zielgruppenspezifische Kenntnisse (Gründungen aus ALG I, ALG 2, 55plus, Frauengründungen, Migranten, Unternehmensnachfolgen) - Grundsätze des Gender-Mainstreaming sowie der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bei der Beratung - zeitliche Verfügbarkeit und Räumlichkeiten - Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. Zertifizierungen) Dazu sind weiterhin vorzulegen: - Lebenslauf der Berater/innen - Darstellung und Nachweis der eigenen unternehmerischen Tätigkeit (Belegung der Qualifikation sowie der beruflichen Erfahrungen); - bei juristischen Personen ist der Name der für die betreffende Dienstleistung in Frage kommenden Person und deren Qualifikation sowie die berufliche Erfahrung zu benennen - Qualifikationsprofil (Aus- und Weiterbildung) und entsprechende Nachweise des Berufsstandes (Fach- und Unternehmensberater) sowie weiterer Qualifikationen und Zertifizierungen Im Falle einer Bietergemeinschaft oder beim Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Bieter/ jeder Unterauftragnehmer die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV, PQ-VOL oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden. Nutzen Sie zur Dokumentation Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit bitte das Formular Berater-Coach-Profil, da dieses im späteren Verfahren der Einzelabrufe die Grundlage für die Auswahl nach Kernkompetenzen bildet - siehe Leistungsbeschreibung.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Maßgeblich sind die Vorschriften aus § 160 Abs. 3 GWB mit folgendem Inhalt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 265.429 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 11.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (33) 4ACES GmbH · AZO GmbH · B2 Konzept Stefanie Demmler & Hendrik Hübner GbR · BBM GmbH · Biovent GmbH · BusinessManufaktur Toni Wolter · CHC - Claudia Hagen Consulting · CleverBusiness Unternehmensberatung | Claudia Brücher · Dipl.-Soz./EFQM-Assessorin Stefanie Demmler · Dr. Kramer Consulting · HaraldKeil · Heiko Rudolf · Hendrik Hübner, Dipl.-Kfm. (FH), EFQM Assessor, Unternehmensberater · Isabel Kranke Hotel- & Gastronomieberatung · manus ordinans Unternehmensberatung Anett Lommatzsch · Marketing-direct.communications · Meike KERSTIN · Oeser Consulting · Pavlenko Intelligent Investment UG (haftungsbeschränkt) · Rechtsanwalt André J. Lindebaum · REDLICH - Unternehmen beraten · Romy Müllenberg · Sandra-Lorena Bahlmann (Einzelunternehmen) · Sebastian Koehler · Sozietät Kraft & Friederich GbR · Stattwerke Consult Gesellschaft für Unternehmensberatung und Projektentwicklung mbH · Thomas Blume, Gründungsberatung · toedt unternehmensberatung · TOM SPIKE GmbH · Unternehmensberatung Monika Lentz (Einzelunternehmen) · Vera Szymansky · Viktor Miller · Volker Beckmann Unternehmensberatung
    Auftragsvolumen (Rahmen) 265.429 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 78 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 398.692 €
Median 646.016 €
Oberes Quartil 1.790.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH · Teltow

265.429 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 11.03.2026, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer GiB PM 2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH
Standort Teltow, Brandenburg
Veröffentlicht 03.02.2026
CPV-Codes (2) 79410000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79998000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar)
Erfüllungsort Landkreis Potsdam-Mittelmark
Laufzeit 08.04.2026 – 31.10.2028
Bindefrist (?) 4 Wochen
Frist für Rückfragen 04.03.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 75.875 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.000 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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