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Neubau eines Horts in Modulbauweise.
Gemeinde Bergkirchen · Bergkirchen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau eines Horts in Modulbauweise🏆 Architektur Johannes Kessner GmbH · Waldkraiburg
- Architektur Johannes Kessner GmbH · Waldkraiburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 17 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Gemeinde Bergkirchen plant den Neubau eines Horts in Modulbauweise. Das Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde und befindet sich auf einer Art Campus mit Grund- und Mittelschule, Hort und Sportanlagen, am westlichen Ortsrand von Bergkirchen. Es liegt nördlich des bestehenden Kinderhauses Regenbogen sowie südlich der Freiwilligen Feuerwehr und umfasst Teilbereiche des Flurstücks 115 mit einer Größe von ca. 2.885 m². Der Neubau soll in Modulbauweise erfolgen und sich in die bestehende Bebauung des Campus einfügen. Er soll für eine Schulkinderbetreuung für ca. 100 bis 110 Kinder ausgelegt werden. Das Gebäude soll funktional, aber auch gestalterisch ansprechend, wirtschaftlich, ökologisch nachhaltig und energieeffizient geplant werden.. Gegenstand der Vergabe ist der Neubau eines Horts in Modulbauweise mit ca. 1.200 m² BGF mit dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Es werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 des Leistungsbilds "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI stufenweise beauftragt, zunächst werden mit Beauftragung die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Im weiteren beabsichtigt der Auftraggeber stufenweise die weiteren Leistungsphasen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Aufgrund der geplanten Modulbauweise werden, abweichend von den beigefügten Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume - (ZVB Geb/In), Fassung 2024 - im Rahmen der Stufe 3 ausschließlich die in § 3.2.3 des Vertrags aufgeführten Besonderen Leistungen der Leistungsphase 5, Leistungsphase 6 und Leistungsphase 7 beauftragt. Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 7 werden nicht beauftragt. Die Kostenobergrenze soll einen Betrag von 5,0 Mio. € (Kostengruppen 200 - 700, einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Die verbindliche Kostenobergrenze wird vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich festgelegt. Die Beauftragung soll Ende Juli 2025 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll i
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 50 %Preis
Bewertung Kriterium Honorar Für die vergleichende Wertung wird von fiktiven anrechenbaren Kosten in Höhe von 3,8 Mio. € netto ausgegangen und daraus resultiert ein fiktives Netto-Grundhonorar bei Honorarzone III in Höhe von 217.488,40 € (= 58 %) für die Leistungsphasen 1 bis 3 und 8 bis 9. Zur Bewertung des Honorars werden die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 100 multipliziert und ebenfalls in Ansatz gebracht. Das in die vergleichende Wertung eingestellte Honorar wird wie folgt in Punkte umgerechnet: Bewertung = 5 x (2-Angebotspreis/Bestpreis) Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Honorars oder darüber erhält 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma.
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Projektteam - Qualifikation und Erfahrung 50 %Qualität
Projektteam des Bieters Stellen Sie das angebotene Projektteam vor und erläutern Sie folgenden Punkt: Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams anhand vergleichbarer Referenzen. Das Unternehmen verfügt für die Ausführung des Auftrags über mindestens vier technische Fachkräfte mit auftragsbezogener Qualifikation im Bereich Architektur bzw. Bauingenieurwesen. Zu den Fachkräften sind folgende Angaben mit dem Angebot zu machen bzw. Nachweise einzureichen: • Name; • Arbeitgeber; • Beschreibung der Qualifikation im Bereich Architektur bzw. Bauingenieurwesen; • Abschlusszeugnis über Qualifikation im Bereich Architektur bzw. Bauingenieurwesen; • Funktion im Unternehmen; • Darstellung der Erfahrung der technischen Fachkräfte im Bereich der Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen sowie Nachweis der Erfahrung durch aussagekräftige persönliche Referenzen. Mit der Angebotsabgabe versichert das Unternehmen, dass es die angegebenen technischen Fachkräfte für die Ausführung des Auftrages einsetzen wird. Es können 0 bis 5 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit einem der Gewichtung entsprechenden Faktor multipliziert und addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 67 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Architektur Johannes Kessner GmbH1 Veröffentlichung
- 04.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 924 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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