Ausschreibung Ausgelaufen Energie & Umwelt
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Vergabe der Wasserkonzession für die Stadt Bietigheim-Bissigen

Stadt Bietigheim-Bissingen · Bietigheim-Bissingen · Baden-Württemberg

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Branche „Energie & Umwelt" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Beschreibung

Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Vergabe einer Wasserkonzession für die Stadt Bietigheim-Bissingen.

Interessierte Unternehmen werden aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025 einzureichen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH.

Weitere Eignungskriterien: Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit voraussichtlich komplexen Anforderungen an die Eignung.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Ablauf siehe Beschreibung.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 7.500.000 €
Median 7.500.000 €
Oberes Quartil 7.500.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Bietigheim-Bissingen, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 30.07.2025
CPV-Code 65110000
Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas) (Was ist das?)
Laufzeit 240 Monate

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Veröffentlicht vor 299 Tagen, keine Frist und kein Ergebnis erfasst.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 5.4

Historischer Durchschnitt aus 5.150 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.800 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 48%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Bietigheim-Bissingen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landgericht Stuttgart, Stuttgart

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Verfahrensart · Auftragswert

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