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Gemeinde Wallersdorf Gigabit-RL_2.0 - Auswahl eines Netzbetreibers für den Netzbetrieb und die Pacht eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell
Markt Wallersdorf · Wallersdorf · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 11.09.2026, 11:00 Uhr (noch 34 Tage)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Betrieb passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Der Konzessionsgeber plant hierzu die geförderte Errichtung eigener, in seinem Eigentum verbleibender, passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell zu allen als förderfähig eruierten, unterversorgten Adressen. Mit diesem Auswahlverfahren soll der Netzbetreiber der noch zu errichtenden passiven Gigabit-Netzinfrastruktur wettbewerblich ermittelt werden, welcher im Wege der zu vergebenden Dienstleistungskonzession die gesamte passive Gigabit-Netzinfrastruktur anpachtet und dieses mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten betreibt, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Es handelt sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession.
- Der Netzbetreiber muss die passive Infrastruktur anpachten und einen symmetrischen Breitbandbetrieb mit mindestens 1 Gbit/s gewährleisten.
- Die Anforderungen basieren auf der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes und erfordern spezifische Nachweise zur Leistungsfähigkeit im Breitbandausbau.
- Bieter müssen ihre Eignung für den langfristigen Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben nachweisen.
Der Markt Wallersdorf sucht einen Netzbetreiber für den Betrieb und die Pacht einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Los 1: Wallersdorf NordGeschätzter Wert 15.770.000 €
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Los 2 Los 2: Wallersdorf SüdGeschätzter Wert 1.700.000 €
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Bewerber können auf der ersten Stufe im vorweggenommenen Teilnahmewettbewerb ab Bekanntmachung des Auswahlverfahrens einen Antrag durch form- und fristgerechte Einreichung aller geforderter Unterlagen und Nachweise stellen (siehe hierzu "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)"). In der zweiten Stufe fordert der Auftraggeber über die Vergabeplattform alle geeigneten Bewerber als zugelassene Teilnehmer zur Abgabe von Erstangeboten unter Benennung einer entsprechenden Frist auf. Bieter können Angebote form- und fristgerecht einreichen; diese müssen alle geforderten Inhalte enthalten (siehe hierzu "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung (Stufe 2)"). Im übrigen wird auf die allgemeinen Verfahrensbedingungen verwiesen.“
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Höhe der Pacht 85 Pkt.Preis
Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungsvorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
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Technische Netzbeschaltung der Weitverkehrsebene und Verteilebene 10 Pkt.Qualität
Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungsvorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.2 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch e) die dort aufgeführten Eigen-/Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, für welche die vom Konzessionsgeber gestellten Vorlage (C1.3-T) zu verwenden ist und f) Jahresabschlüsse oder Bilanzen der geforderten Anzahl abgeschlossener Geschäftsjahre, soweit der Bewerber diese nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht hat und auf diesen durch Verwendung der vorgegebenen Erklärung (C1.3-T) verweist oder g) sofern der Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, alternativ durch bewerbereigene Unterlagen für die Dauer der Markttätigkeit (vorläufige) Umsatzzahlen je Kalenderjahr und (vorläufige) betriebswirtschaftliche Darstellung (wie z.B. eine betriebswirtschaftliche Auswertung "BWA") je Kalenderjahr sowie für die Anzahl der fehlenden Jahresabschlüsse oder Bilanzen bzw. der (vorläufigen) betriebswirtschaftlichen Darstellung zzgl. Umsatzzahlen die Vorlage einer zukünftigen Unternehmensplanung über den entsprechenden Zeitraum inklusive einer Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeiten. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung in angemessener Qualität ausführen zu können, die unter Ziff. 2.1.1 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch a) die dort aufgeführten Eigen-/Erklärungen, für welche die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.1-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
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Qualitätsmanagement
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung in angemessener Qualität ausführen zu können, die unter Ziff. 2.1.3 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch d) Darstellung eines aktuellen Unternehmensprofils oder sonstiger eigener aussagekräftiger Angaben über den Bewerber durch bewerbereigene Unterlagen. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. b) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: c) Angabe mindestens der geforderten Anzahl an Referenzen des Bewerberunternehmens oder des eignungsleihenden Unternehmens aus dem vorgegebenen Abfragezeitraum über die Ausführung des Leistungsteils "Betrieb eines Gigabit-Netzes", die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, wofür die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.2-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
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Nachunternehmer-Anteil
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. a) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: b) Angabe in der vom Konzessionsgeber gestellten Vorlage (C1.2-T), welche Teile der Leistung der Erklärende im Falle der Vergabe der Konzession an den Bewerber unter Umständen als Unteraufträge (weiter) zu vergeben beabsichtigt. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bislang erklärten sich die Vergabekammern bei europaweit bekanntgemachten Auswahlverfahren, deren geschätzter Auftragswert oder Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nicht erreicht oder übersteigt, für nicht zuständig (§ 1 Abs. 1 BayNpV). Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass dies weiter der Fall ist und ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer daher nicht statthaft ist. Andernfalls wäre im Übrigen nach Auffassung des Konzessionsgebers für die ausgeschriebene Leistung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells nach Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB einschlägig. In der Folge sieht der Konzessionsgeber den 4. Teil des GWB als nicht anwendbar an. Die Bezeichnung der "zuständigen Vergabekammer" in dieser Konzessionsbekanntmachung begründet insofern keinen Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren. Die Frage der Prüfung und Entscheidung über deren Zuständigkeit obliegt der Vergabekammer selbst. Soweit die Vergabekammer fehlende Zuständigkeit (§ 1 Abs. 1 BayNpV) und die Bereichsausnahme (§ 149 Nr. 8 GWB) nicht als gegeben sieht und sich für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung eventueller Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 34 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 17.500.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 11.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 188 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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