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14-AR-25-321; Beschaffung HLF10 für die FF Bevern
Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben14-AR-25-321; Beschaffung HLF10 für die FF Bevern🏆 Magirus GmbH · Ulm
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung eines HLF10 Feuerwehrfahrzeugs für die FF Bevern.
- Das Los 1 beinhaltet Fahrgestell und Aufbau, Los 2 die Beladung, welche später ausgeschrieben wird.
- Anbieter müssen ein technisch zusammenpassendes Paket für Fahrgestell und Aufbau anbieten.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Nach dem Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bevern ist die (Ersatz-)Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges notwendig. Ausgeschrieben werden soll ein HLF10. Hiermit soll den geänderten Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bevern Rechnung getragen werden. Ausgeschrieben werden zum einen Fahrgestell und Aufbau in einem LOS 1, die Vergabe der erforderlichen Beladung erfolgt zum anderen in einem eigenen LOS 2. Die gemeinsame Ausschreibung des Fahrgestelles und des Aufbaus in einem LOS 1 hat technische Beweggründe, wonach Anbieter ein zusammenpassendes Paket anbieten können. Die Leistung wird in 2 Teillose unterteilt. Die Ausschreibung von Los 2 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 80 Pkt.Preis
Preis
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Qualitätskriterium 20 Pkt.Qualität
Lieferzeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Magirus GmbHZuschlagswert 429.900 €1 Veröffentlichung
- 08.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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