Mindestanforderung an die Referenzen in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb)
Generelle Festlegungen:
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
b) Sollte ein vom jeweiligen Leistungserbringer im Projekt TWA Eiweiler vorgelegtes Referenzprojekt die Anforderungen mehrerer der nachfolgend geforderten Referenzprojekte erfüllen, ist eine Mehrfachbenennung zulässig.
c) Bei den Referenznachweisen muss es sich grundsätzlich um Leistungen handeln, die der jeweilige Leistungserbringer für das hier gegenständliche Projekt selbst erbracht hat. Einem Bewerber, einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und/oder einem Nachunternehmen mit Eignungsleihe können Referenzen eines Vorgängerunternehmens zugerechnet werden, sofern eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzprojekte zuständig waren, und den Mitarbeitenden in dem neu gegründeten Unternehmen besteht. Wesentliche Führungskräfte und Mitarbeitende, die an den Referenzprojekten des Vorgängerunternehmens mitgewirkt hatten, müssen nachweislich nach wie vor für den jetzt benannten Leistungserbringer tätig sein.
1) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Maschinentechnik für die Wasseraufbereitung
Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Maschinentechnik einer Wasseraufbereitungsanlage handeln.
Die Baukosten der Maschinentechnik müssen mindestens 3.500.000,00 € brutto betragen.
Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben.
2) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Maschinentechnik für die Trinkwasseraufbereitung mit Ultrafiltration oder Mikrofiltration
Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Maschinentechnik einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit Ultrafiltration oder Mikrofiltration handeln.
Die über die Ultrafiltration oder Mikrofiltration aufbereitete Filtratmenge muss hierbei mindestens 100 m³/h betragen.
Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben.
3) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Wasseraufbereitung
Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik einer Wasseraufbereitungsanlage handeln.
Die Baukosten der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik müssen mindestens 1.000.000,00 € brutto betragen.
Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben.
Sofern nicht die geforderte Zahl der Referenzen vorliegt und jeweils sämtliche Mindestanforderungen an diese erfüllt werden, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Referenzen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet.