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On-Demand-Verkehrsangebot "Schaddel
Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG · Königstor 3-13 · Hessen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 21.09.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
„Schaddel“ ist das On-Demand-Verkehrsangebot bzw. der On-Demand-Service (ODS) der KVG im Nachtverkehr. Das On-Demand-Verkehrsangebot „Schaddel“ ist ein bereits etabliertes, digitales und vollelektrisches ÖPNV-Angebot der KVG in der Stadt Kassel, das als vollständig fahrplanfreier und flexibler Dienst mit eigenem Tarif und besonderen Beförderungsbedingungen betrieben wird. Im Nachtverkehr wird „Schaddel“ als Ergänzung und Lückenschluss zum klassischen ÖPNV im Stadtgebiet eingesetzt und bedient den Zeitraum von 22:00 bis maximal 6:00 Uhr. Die festgelegten, nicht zu unterschreitenden Bedienzeiten sind täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr, mit Abweichungen für Samstag und Sonntag: Samstagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 05:30 Uhr und sonntagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 06:00 Uhr. Die Beförderung mit “Schaddel” erfolgt zwischen bestimmten, festgelegten Ein- und Ausstiegspunkten (virtuelle Haltestellen) innerhalb eines festgelegten Bedienungsgebiets (Stadtgebiet Kassel) und zu festgelegten Bedienzeiten. Es gibt keinen festen Linienweg und die Buchung erfolgt im Voraus, im Wesentlichen per App. Bei Bedarf und vorheriger Registrierung ist auch eine telefonische Buchung möglich. „Schaddel“ wird flächendeckend im gesamten Stadtgebiet genutzt. Räumliche Nutzungsschwerpunkte liegen insbesondere bei Fahrten von und zur Innenstadt. Am Wochenende sowie im Zeitraum von 22:00 bis etwa 3:00 Uhr erfolgt die Nutzung des Angebots vornehmlich im Freizeitverkehr durch verschiedene Nutzergruppen (u.a. im Zusammenhang mit Kulturveranstaltungen). In den frühen Morgenstunden wird „Schaddel“ überwiegend im Berufsverkehr zur Erreichung der Arbeitsstätten sowie als Zu- und Abbringer zu bzw. von den städtischen Bahnhöfen genutzt. Der Auftraggeber stellt für das On-Demand-Verkehrsangebot insgesamt 14 vollelektrische Fahrzeuge in Form von Kleinbussen mit jeweils sieben nutzbaren Sitzplätzen für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung (Mercedes-Benz eVito). Für einen barrierefreien Zugang werden z
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betrieb eines digitalen, vollelektrischen On-Demand-Verkehrsangebots "Schaddel" im Nachtverkehr der KVG in Kassel.
- Verantwortung für Fahrbetrieb und Bereitstellung von Software (Disposition, Ridepooling, Apps).
- Auftraggeber stellt 14 vollelektrische Kleinbusse, davon 2 barrierefrei, sowie Ladeinfrastruktur.
- Maximale 16.200 produktive Fahrzeugbetriebsstunden für das Jahr 2027.
- Offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
Die Ausschreibung betrifft den Betrieb eines On-Demand-Verkehrsangebots "Schaddel" im Nachtverkehr der KVG in Kassel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 %
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 52 Abs. 1 SektVO). Dabei ist der Preis mit einer Gewichtung von 80% Zuschlagskriterium.
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Betriebskonzept 20 %Qualität
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 52 Abs. 1 SektVO). Dabei ist das Betriebskonzept mit einer Gewichtung von 20% Zuschlagskriterium. Hiervon entfallen 5% auf das Betriebsvorbereitungskonzept und 15% auf das Betriebsdurchführungskonzept.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen / Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) in der EU, und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung in der EU, falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43, 46-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43, 46-49 PBefG werden nicht berücksichtigt); zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i.V.m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept) oder ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 44 PBefG als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde; die Leistungserbringung kann auch als Unterauftragnehmer für den Konzessionär erfolgen. Für diese im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen muss der Betrieb durch eigenes Fahrpersonal erbracht worden sein/ werden (keine reine Fahrtenvermittlung). Es muss auch eine Software (für u.a. Ridepooling, Fahrtenvermittlung, Fahrzeugdisposition sowie Schichtplanung Fahrpersonal) bereitgestellt und betrieben werden. Dieser Nachweis kann gemeinsam mit der „Rollleistung“ erbracht werden, etwa im Rahmen eines On-Demand-Verkehrs, oder gesondert, etwa im Rahmen einer Bietergemeinschaft. Falls die Leistung gesondert erbracht wird, ist die Erbringung ergänzend zur Anlage 4 zum Angebotsschreiben „Angabe im Rollgeschäft erbrachter Verkehrsleistungen (Referenzen)“ ohne besondere Formvorgabe zu benennen. In der Gesamtschau muss eine Kombination aus Rollgeschäft und Software erkennen lassen, dass die Leistungsfähigkeit für den Auftrag besteht, nicht nur für den Teilaspekt der Rollleistung. Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck Anlage 4 zum Angebotsschreiben geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Verkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeits-grad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 5.000 Fahrzeugeinsatzstunden p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 5 Fahrzeugen aufweisen und dabei unter anderem auch Fahrzeugeinsatzstunden im Nachtverkehr, mindestens nachts von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag aufweisen. Die Referenzen müssen seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2023, 2024, 2025) vor dem Termin zur Angebotsabgabe jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 21.09.2026.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 21.06.2026.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls zutreffend: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage 3 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden.)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern einschlägig: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage 2 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis
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