Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,4 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweisen. Hinweis: Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn die wirtschaftliche Eignungsleihe vereinbart wurde. Die Umsatzangaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen. Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe: Wertungsmatrix: 1 Punkt: > 0,4 - 0,8 Mio. EUR brutto, 2 Punkte: > 0,8 - 1,25 Mio. EUR brutto, 3 Punkte: > 1,25 Mio. EUR brutto Hinweis: Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn die wirtschaftliche Eignungsleihe vereinbart wurde.