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Breitbandausbau Allmendingen und Ummendorf
Netze BW GmbH · Stuttgart · Baden-Württemberg
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTiefbau Allmendingen Cluster ARahmen 2.099.403 €🏆 alb-elektric Huber GmbH · Biberach
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Los 2 VergebenTiefbau Allmendingen Cluster BRahmen 3.268.382 €🏆 LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG · Göppingen
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Los 3 AufgehobenTiefbau Ummendorf Cluster A
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Los 4 AufgehobenTiefbau Ummendorf Cluster B
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Los 5 VergebenKabelmontage Strom Allmendingen Cluster ARahmen 45.113 €🏆 alb-elektric Huber GmbH · Biberach
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Los 6 VergebenKabelmontage Strom Allmendingen Cluster BRahmen 119.615 €🏆 alb-elektric Huber GmbH · Biberach
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Los 7 AufgehobenKabelmontage Strom Ummendorf Cluster A
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Los 8 AufgehobenKabelmontage Strom Ummendorf Cluster B
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Los 9 VergebenGlasarbeiten Allmendingen Cluster ARahmen 123.146 €🏆 alb-elektric Huber GmbH · Biberach
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Los 10 VergebenGlasarbeiten Allmendingen Cluster BRahmen 122.344 €🏆 alb-elektric Huber GmbH · Biberach
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Los 11 VergebenGlasarbeiten Ummendorf Cluster ARahmen 63.100 €🏆 alb-elektric Huber GmbH · Biberach
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Los 12 VergebenGlasarbeiten Ummendorf Cluster BRahmen 150.924 €🏆 alb-elektric Huber GmbH · Biberach
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Los 13 AufgehobenBündel 1 aus Los 1 & 5 TB und KM Strom Allmendingen Cluster A
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Los 14 AufgehobenBündel 2 aus Los 2 & 6 TB und KM Strom Allmendingen Cluster B
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Los 15 AufgehobenBündel 3 aus Los 3 & 7 TB und KM Strom Ummendorf Cluster A
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Los 16 AufgehobenBündel 4 aus Los 4 & 8 TB und KM Strom Ummendorf Cluster B
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Los 17 AufgehobenBündel 5 aus Los 9 & 10 Glasarbeiten Allmendingen
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Los 18 AufgehobenBündel 6 aus Los 11 & 12 Glasarbeiten Ummendorf
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Los 19 AufgehobenBündel 7 aus Los 1, 2, 5 & 6 TB und KM Strom Allmendingen
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Los 20 VergebenBündel 8 aus Los 3, 4, 7 & 8 TB und KM Strom UmmendorfRahmen 4.636.806 €🏆 LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG · Göppingen
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Los 21 AufgehobenBündel 9 aus Los 1, 2, 5, 6, 9 und 10 Gesamtprojekt Allmendingen
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Los 22 AufgehobenBündel 10 aus Los 3, 4, 7, 8, 11 und 12 Gesamtprojekt Ummendorf
- alb-elektric Huber GmbH · Biberach
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG · Göppingen
Bieter-Übersicht: 82 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Breitbandausbau mit FTTB-Glasfasernetzen in Allmendingen und Ummendorf.
- Es handelt sich um eine Ausschreibung für Bauleistungen (works).
- Der CPV-Code 45231000 deutet auf Bauarbeiten für Telekommunikations- und Stromleitungen hin.
- Das Verfahren ist eine nicht offene, wettbewerbliche Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (neg-wo-call).
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Netze BW GmbH beabsichtigt die Errichtung moderner FTTB-Glasfasernetze in Zusammenarbeit mit der NetCom BW GmbH inkl. Strom und sucht leistungsstarke Partner für die Realisierung des Bauvorhabens in 89604 Allmendingen und 88444 Ummendorf.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
38 von 82 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (46 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Konstant zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptasnz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähifgkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
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Preis 80 %Kosten
Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Zuschlagssätzen der geplanten Leistungen und der ungeplanten Leistungen und wird nachfolgender Formel berechnet: Bewertungspreis = 0,7 * P1 + 0,3 * (P0 * (1+ Z)) P0: Gesamtpreis excl. Zuschlag der gepl. Leistungen P1: Gesamtpreis inkl. Zuschlag der gepl. Leistungen Z: durchschnittlicher Zuschlagssatz der ungeplanten Leistungen Die Vergabe der Punkte wird anhand folgender Formel berechnet: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Der prozentuale preisliche Abstand der übrigen Angebote zum günstigsten Angebot wird linear über Punkte abgebildet (z.B. zweitgünstigstes Angebot = 20% teurer als Bestangebot 100 Punkte - 20% = 80 Punkte). Ist ein Angebot mindestens doppelt so teuer wie das beste Angebot, erhält es 0 Punkte.
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Zugesicherte Leistungsfähigkeit 10 %Qualität
Die Bieter haben anzugeben, welche Baugeschwindigkeit sie pro Los vertraglich zusichern können. Hierzu wird die Lücke im Rahmenvertrag Ziffer 21 Ausführungstermine entsprechend der Angaben dieses Verfahrens ausgefüllt. Dieser Aspekt wird im Kriterium "Akzeptanz des Vertrags" nicht bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0), vgl. Kriterium "Akzeptanz des Vertrags". Zugesicherte Leistungsfähigkeit pro Los Punktzahl Trassenmeter / Monat HA / Monat 0 Punkte 900 m 30 Stk. 25 Punkte 1000 m 33 Stk. 50 Punkte 1100 m 35 Stk. 75 Punkte 1100 m 37 Stk. 100 Punkte 1300 m 40 Stk.
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Akzeptanz des Vertrags 10 %Kosten
Die Bieter haben ihre Änderungsforderungen hinsichtlich des vorgelegten Vertrags mit dem Angebot einzureichen. Der Grad an Akzeptanz des Vertrags bzw. der Umfang der Änderungen werden bewertet. Die Bewertung erfolgt in 20-Punkte-Schritten (100 - 80 - 60 - 40 - 20 - 0). Bei der Bewertung werden die Angebote, anders als beim Kriterium "Preis", nicht in Relation zu den Angeboten der Wettbewerber bepunktet, sondern allein nach der objektiven Attraktivität ihres Inhalts. Der beste Bieter erhält somit nicht automatisch die volle Punktzahl. Die volle Punktzahl erhalten Bieter, die mit dem vom Auftraggeber vorgelegten Vertrag nebst dessen Anlagen und Unteranlagen ohne Änderungen einverstanden sind oder nur Änderungen vorschlagen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft und/oder nur Änderungen vorschlagen, die rechtlich alternativlos sind. Je nachteiliger die von einem Bieter vorgeschlagene(n) Änderung(en) des Vertrags oder dessen Anlagen für den Auftraggeber ist/sind, desto niedriger ist die Punktzahl, mit der der jeweilige Bieter bei diesem Kriterium bewertet wird. Gewertet werden die nachteiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen einer Änderung für den Auftraggeber im Verhältnis zu der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit der Rechtsfolge oder wirtschaftlichen Auswirkungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) alb-elektric Huber GmbH · LEONHARD WEISS GmbH & Co. KGAuftragsvolumen (Rahmen) 10.628.834 €1 Veröffentlichung
- 12.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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