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Rahmenvereinbarung zur Erneuerung- und Outsourcing der IT-Infrastruktur der Mittelstadt St. Ingbert
Stadt St. Ingbert · Sankt Ingbert · Saarland · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Die Stadtverwaltung der Mittelstadt St. Ingbert ist eine zentrale kommunale Behörde, die für eine Vielzahl von kommunalen Dienstleistungen zuständig ist. Umgesetzt werden diese von verschiedenen Ämtern und Abteilungen. Die IT-Umgebung der Stadt St. Ingbert, die von der bestehenden IT-Abteilung betrieben wird, stellt derzeit den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der gesamten IT-Infrastruktur und der IT-basierenden Dienstleistungen selbst bereit. Grundlage dieser informationstechnischen Infrastruktur sind zum einen Rechenzentren mit Speicher- und Server-Systemen in Form einer Hyperconverged Infrastructure-Umgebung für die Bereitstellung von Anwendungen und der Verarbeitung und Speicherung von Daten und zum anderen eine performante und ausfallsichere Netzwerkinfrastruktur zum Transport von Daten an den Standorten und darüber hinaus. Die sich derzeit im Einsatz befindlichen Geräte erreichen Mitte 2025 das Ende des Produktlebenszyklus. Zudem soll die Infrastruktur für die kommenden Jahre krisen- und ausfallsicherer betrieben werden und den ständig steigenden Anforderungen an die IT-Sicherheit gewachsen sein. Die Stadt St. Ingbert plant deshalb, die vorhandenen, noch im Betrieb befindlichen HCI-Komponenten und die Backup-Systeme durch neue Funktionskomponenten zu ersetzen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis
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Preis nach Wichtigkeit
Leistung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Ange-botsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalen-dertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 900.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 31 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bechtle GmbH IT-SystemhausAuftragsvolumen (Rahmen) 1.700.000 €1 Veröffentlichung
- 12.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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