Der Bieter hat den Umsatz des Unternehmens jeweils
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Auftraggeber behält
sich vor, entsprechende Nachweise nachzufordern.
Die Erklärungen gemäß Nr. 1 und 2 sind mittels der
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) abzugeben. Sollte
der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen,
ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen