Präqualifikation / Eignungsnachweise
ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer!
TenneT TSO GmbH · Bayreuth · Bayern
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Die TenneT TSO GmbH plant die Vergabe von zwei Gelände-LKW mit Pritschenaufbau und Ladekran zum Einsatz in der Service-Gruppe Hessen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung und betriebsbereite Lieferung von zwei neuen und unbenutzten hochgeländegängigen LKW mit Allradantrieb, fest montierten Pritschenaufbau sowie einem vorne hinter der Fahrerkabine montierten endlos drehbaren Hydraulikladekran mit hoher Hubleistung: - 8x8 Gelände-LKW mit Pritschenaufbau und Ladekran - 6x6 Gelände-LKW mit Pritschenaufbau und Ladekran Details sind den auf Mercell bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an julian.sehl@tennet.eu und an henrik.finkmann@tennet.eu Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt die unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der A
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Branche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Die TenneT TSO GmbH vergibt die Lieferung von zwei geländegängigen LKW mit Pritschenaufbau und Ladekran (8x8 und 6x6).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Bewertung des Kriteriums "Preis" erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Gesamtpreises zwischen allen Anbietern. Das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis erhält die volle Punktzahl von 100% (=Höchstpunktzahl). Der niedrigste Preis – multipliziert mit dem Faktor 2 – bildet die Schwelle, ab welcher eine Bewertung mit 0 % erfolgt. Die Bewertung der übrigen Angebotspreise erfolgt durch lineare Interpolation. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
Das Technische Konzept des Angebots wird anhand der Unterkriterien Fahrgestell (12%), Kran (10%), Aufbau (10%) sowie Termin (8%) hinsichtlich der Erfüllung der in Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis gestellten Anforderungen des Auftraggebers bewertet.
Die Bewertung des Kriteriums "Vertragsbedingungen" erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der Abweichungen zu den von TenneT vorgegebenen Bedingungen im veröffentlichten Vertragsentwurf. Bewertet wird auf einer Punkteskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die beste und 0 Punkte die schlechteste Bewertung darstellen. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister einzureichen. Für den Fall, dass der Bieter nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister seines Sitzstaates verpflichtet ist, ist die Berufsausübung anderweitig nachzuweisen.
Angaben zum Bewerber / zum Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums (vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums auszufüllen und hier hochzuladen) Hinweis zur Konsortialbildung: Eine Unterzeichnung des Formblatts ist lediglich erforderlich, wenn es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft/ein Konsortium handelt.
Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt. Wird beabsichtigt als Bewerbergemeinschaft/Konsortium anzubieten? Wenn ja: Bitte laden Sie das entsprechende Formblatt zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums hoch.
Darstellung der Unternehmensorganisation mit mindestens den folgenden relevanten Eckpunkten des Unternehmens: Anzahl Mitarbeiter relevante Produktionsstätten und Verwaltungsstandorte Unternehmensorganigramm (Sparten, Verbundene Unternehmen, relevante Abteilungen etc.)
Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket 1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen und aus Russland stammende Produkte und Materialien. 2. Der Bieter gehört nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen, die mit Russland verbunden sind im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung EU/2014/833 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: Der Bieter ist kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung; Nicht mehr als 50 % der Eigentumsrechte/Anteilen des Bieters befinden sich direkt oder indirekt im Besitz eines russischen Staatsangehörigen oder einer in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft; Der Bieter handelt nicht im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Die Personen oder Unternehmen die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen beteiligt sind und auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in dieser Erklärung genannten Personenkreis oder stehen in einem Bezug zu Russland im Sinne dieser Erklärung. 4. Der Bieter bestätigt und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen eingesetzt werden, auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht dem Personen/ Unternehmenskreis gemäß Nr. 3 dieser Erklärung zuzuordnen sind. 3. Der Bieter stimmt zu, dass, wenn sich (zu einem späteren Zeitpunkt) herausstellt, dass unrichtige und/oder unvollständige Angaben gemacht wurden, der Bieter von der weiteren Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und/oder eine (möglicherweise) bereits aus diesem Grund geschlossene Vereinbarung ohne finanzielle Folgen für TenneT aufgehoben bzw. aufgelöst werden kann.
Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten sind dabei die entsprechenden in der EU-Bekanntmachung geforderten Mindestkriterien in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen.
Hinweis des Auftraggebers: An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten: - § 123 GWB - § 124 GWB ☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu; ☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor; ☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Vorliegende Ausschlüssgründe Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu: (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Ausschlussgründen beantwortet werden.) Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen. Ich erkläre / Wir erklären, dass ☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt Vorliegende Geldbußen Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt. (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)
Umsatz Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 2.000.000,00 betrug. Der Umsatz muss aus Leistungen stammen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100% im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet.
Versicherungen Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3.000.000,00.
Eignungsleihe (technisch) Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im Auftragsfall zur Verfügung stellt, ist einzureichen. Detaillierte Informationen zum Subunternehmer wie vollständiger Name, Adresse, Kontaktperson und dessen Kontaktdaten sind dabei mit anzugeben (Das Formblatt "Angaben zum Bewerber" kann verwendet werden). Außerdem ist durch den jeweiligen Dritten eine Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen, abzugeben. Die technische Eignungsleihe kann für die Erfüllung der Teilnahmekriterien auch durch mehrere potentielle Subunternehmen erfolgen.
Erklärung zu Subunternehmern Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen.
HSE-Bedingungen und Sprachanforderungen Bestätigung der Functional Directive HSE. Bestätigung der kompletten Auftragsabwicklung und Dokumentation in Deutsch.
Referenzen Es müssen mindestens 3 Referenzen nachgewiesen werden, die durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein müssen: Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre Auftragswert von mehr als EUR 250.000,00 aufweisen Auftragsinhalt: Verbau eines LKW-Aufbaus einschließlich Ladekran
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber über die unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannte Kontaktstelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer!
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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