Los 2 - 1. Qualifikation und Berufserfahrung der Projektmitglieder (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): - namentliche Benennung des Projektteams sowie deren Vertretungsregelung
- Das Projektteam muss aus mindestens folgenden Personen bestehen:
-> Grafikdesigner*in,
-> Designdirektor*in,
-> Projektleiter*in,
-> Reinzeichner*in.
- Die Projektmitglieder können sich gegenseitig vertreten. Eine Vertretung für die/den Grafikdesigner*in kann durch die/den Designdirektor*in erfolgen, jedoch nicht umgekehrt. Die Abrechnung erfolgt in dem Fall über den Stundensatz des/der Grafikdesigners*in.
- Als Berufserfahrung ist folgendes nachzuweisen:
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-> Grafikdesigner*in, Reinzeichner*in und Projektleiter*in - jeweils mind. 2 Jahre,
-> Designdirektor*in - mind. 3 Jahre,
- Die Projektmitglieder müssen über folgende Qualifikationen verfügen:
-> Grafikdesigner*in, Reinzeichner*in und Projektleiter*in: abgeschlossene Ausbildung zur/zum Mediengestalter*in oder Druckvorlagenhersteller*in oder abgeschlossenes Studium Kommunikationsdesign oder vergleichbar von den Studieninhalten,
-> Designdirektor*in: abgeschlossenes Studium Kommunikationsdesign oder vergleichbar von den Studieninhalten.
- Auf Anforderung sind die Nachweise über die Angabe der Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter mittels Dritterklärung vorzulegen.
- Hinweis: Ein Austausch der benannten Mitarbeiter ist im Rahmen der späteren Leistungserbringung nur bei gleicher Qualifikation/Berufserfahrung und nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber möglich.