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Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
Bayerisches Landeskriminalamt · München · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenLos 1 - Betriebsunterstützung – IT-Technik
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Los 2 VergebenLos 2 - Betriebsunterstützung – Verwaltung1 €🏆 quattron GmbH · Bamberg
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Los 3 VergebenLos 3 - IT-Technik1 €🏆 Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH · Ottobrunn
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Los 4 VergebenLos 4 - Nutzermanagement1 €🏆 Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH · Ottobrunn
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Los 5 VergebenLos 5 - Bau und Infrastruktur1 €🏆 361 Grad consulting GmbH · Unterschleißheim
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Los 6 VergebenLos 6 - Netzhärtung1 €🏆 Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH · Ottobrunn
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Los 7 VergebenLos 7 - Funknetzmessung1 €🏆 Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH · Ottobrunn
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Los 8 VergebenLos 8 - Funknetzplanung1 €🏆 361 Grad consulting GmbH · Unterschleißheim
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Los 9 VergebenLos 9 - Zugangsnetz1 €🏆 361 Grad consulting GmbH · Unterschleißheim
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Los 10 VergebenLos 10 - Projektmanagement1 €🏆 ESG Consulting GmbH · Fürstenfeldbruck
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Los 11 VergebenLos 11 - Sicherheitsmanagment1 €🏆 Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH · Ottobrunn
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Los 12 VergebenLos 12 - Landesweite IT-Verfahren1 €🏆 Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH · Ottobrunn
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Los 13 VergebenLos 13 - Verwaltung und Betriebswirtschaft1 €🏆 361 Grad consulting GmbH · Unterschleißheim
- 361 Grad consulting GmbH · Unterschleißheim
- ESG Consulting GmbH · Fürstenfeldbruck
- Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH · Ottobrunn
- quattron GmbH · Bamberg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 29 Angebote eingegangen, davon 4 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: 361 Grad consulting GmbH u. a.. Die übrigen 25 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), vertreten durch die Autorisierte Stelle Bayern, beabsichtigt Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzuschließen. Gegenstädnlich wird bei insgesamt dreizehn (13) Fachlosen, je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen je Los einen Mindestnutzen von 60 % für das Hauptkriterium „Fachkonzept Arbeitnehmerüberlassung“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % je Anforderungsprofil (Los 1: Anforderungsprofil 1, 2 und 3) zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Anforderungsprofilen nicht erreichen, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen je Los einen Mindestnutzen von 60 % für das Hauptkriterium „Fachkonzept Arbeitnehmerüberlassung“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % je Anforderungsprofil (Los 2: Anforderungsprofil 4, 5 und 6) zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Anforderungsprofilen nicht erreichen, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Gesamtangebotspreis (P) in Euro (zzgl. USt.) 50 %Preis
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Leistungskennzahl (L) 50 %Qualität
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von 361 Grad consulting GmbH, ESG Consulting GmbH, Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH, quattron GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 181 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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