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Durchführung von Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr in Essen
Ruhrbahn GmbH · Essen · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Die Ruhrbahn bietet seit dem Jahr 2017 Nahverkehrsleistungen in Essen und Mülheim an der Ruhr an. Als größtes Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet sorgt sie mit rd. 2.500 Mitarbeitenden, drei U-Bahnlinien, 11 Tramlinien, 54 Buslinien und 22 NE-Linien für die Mobilität von 140 Millionen Fahrgästen pro Jahr. Im Auftrag des Schulträgers der Stadt Essen ist die Ruhrbahn auch für die Organisation, Durchführung und Abrechnung des Schülerspezialverkehrs innerhalb der Stadt Essen verantwortlich. Die Ruhrbahn bedient sich hierbei privaten Busunternehmen, um die Leistungen durchführen zu lassen. Hierbei ist insbesondere die Qualität der Erbringung der Beförderungsleistungen von hoher Bedeutung, weshalb in diesem Vertrag insbesondere auf die qualitativen Aspekte besonderer Wert gelegt wird.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gegenstand ist die Durchführung von Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr in Essen im Auftrag der Stadt Essen durch die Ruhrbahn GmbH als Auftraggeber.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 50 %Preis
Angebotspreis (50 %) max. 500 Punkte von 1000 Punkten
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Fahrzeugeinsatzkonzept 25 %Qualität
Fahrzeugeinsatzkonzept (25 %) max. 250 Punkte von 1000 Punkten
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Qualitätssicherungskonzept 25 %Qualität
Qualitätssicherungskonzept (25 %) max. 250 Punkte von 1000 Punkten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter diesem Abschnitt „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ausgeführte. Von dem Bieter ist ein Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr gefordert. Der Bieter verpflichtet sich diese für die Dauer der gesamten Vertragsausführung aufrechtzuerhalten. Im Falle, dass eine derartige Versicherung nicht vorliegt, verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall unverzüglich eine aktuell gültige, marktübliche Versicherung entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers abschließen wird. Hierzu ist das Formblatt A-10 „Haftpflichtversicherung“ zu verwenden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formblatt A-4 "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden. 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes A-7 „Ausschlussgründe GWB“ erbracht werden. 3. Eigenerklärung zur Anti-Terror-Erklärung nach §§ 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz. Hierfür ist das Formblatt A-8 „Anti-Terror- Erklärung“ zu verwenden. 4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24.02.2025. Hierfür ist das Formblatt A-18 „Eigenerklärung Russische Unternehmen“ zu verwenden. 5. Die Bieter haben allgemeine Angaben zu ihren Unternehmen (bspw. Hauptsitz des Unternehmens, Niederlassungen, etc.) zu tätigen. Hierfür ist das Formblatt A-17 „Allgemeiner Bewerbungsbogen“ zu verwenden.
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Nachunternehmer-Anteil
Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Die Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher sind im Angebot unter Verwendung von Formblatt A-2 „Verzeichnis Unterauftragnehmer“ zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen). Der Auftraggeber behält sich vor vom Bieter eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers nach Formblatt A-3 zu verlangen, sofern der Bieter im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens für den Zuschlag in die engere Auswahl kommt. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt „Referenzen zu bestimmten Arbeiten“ bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitten „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen), (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe unter Verwendung von Formblatt A-15 sowie (iv) Formblatt A-12 „Eignungsleihe“. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen), (ii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formblatt A-15 "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe" sowie (iii) Formblatt A-12 „Eignungsleihe“.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 20.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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