Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen
(1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
(2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein (hier: ruhende Abfälle / Haufwerks-/Mietenbeprobung).
(3) Die mindestens zu erreichende Anzahl an jährlichen Probenahmen inkl. Analysen beträgt mindestens 200 pro Jahr.
(4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren (24 Monate) erbracht worden sein.
HINWEIS: Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Anzahl an jährlichen Probenahmen inkl. Analysen ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Anzahlen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 2 Jahren größer/gleich der Referenzanzahl ist.