Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters bzw. Bewerbers sowie benannter Unterauftragnehmer im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt).
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.