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054 25 533_G Generalentwässerungsplanung für die Stadt Wiehl
Stadt Wiehl · Wiehl · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Beschreibung
Erstellung einer Generalentwässerungsplanung für die Stadt Wiehl
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung einer Generalentwässerungsplanung für die Stadt Wiehl.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Bereich Ingenieurwesen.
- Das Verfahren ist ein nicht offener Verhandlungsaufruf, was auf eine Vorauswahl von Bietern hindeutet.
- Die Stadt Wiehl ist der Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen.
Es wird eine Generalentwässerungsplanung für die Stadt Wiehl erstellt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 35 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre, wie das günstigste Angebot erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
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Präsentationstermin 35 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Der Präsentationstermin wird voraussichtlich in Präsenz bei der Auftraggeberin stattfinden. Für jedes Kriterium (Inhalt und Form der Präsentation) werden von der Jury Punkte vergeben. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Unterkriterium Punkte vergeben, wobei die Präsentation, welche aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Präsentationen in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Für die Bewertung der Präsentation wird zunächst nach den Unterkriterien eine Punktzahl ermittelt. Anschließend wird die Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, um die gewichtete Punktzahl im jeweiligen Unterkriterium zu erhalten. Danach werden die gewichteten Punktzahlen der einzelnen Unterkriterien addiert, um die Punktzahl im Kriterium „Präsentation“ zu ermitteln. Für die Präsentation wird ein zeitlicher Rahmen vom 30 min mit einer anschließenden Diskussionsrunde von 30 min festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Präsentation des Unternehmens gewünscht ist. Anhand welcher Kriterien die Bewertung der Präsentation erfolgt, ist den Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen. Gleiches gilt für weitergehende Informationen zum Inhalt, Form der Präsentation und der Berechnungsmethode zur Ermittlung der Punktzahl des Bieters im Rahmen dieses Kriteriums.
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Qualifikation des Projektteams 30 %Qualität
Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums wird bewertet, inwieweit die Mitglieder des angebotenen Projektteams über konkrete, projektspezifische Erfahrungen mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand oder mit vergleichbaren Projekten verfügen. Allgemeine Unternehmensreferenzen des Bieters bleiben hierbei unberücksichtigt, da diese bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft und bewertet wurden. Es ist mindestens ein Projektteam bestehend aus vier Personen anzubieten, deren Qualifikationen und einschlägige Erfahrungen im Angebot nachvollziehbar darzustellen sind. Für jedes Projektteammitglied wird pro erfülltes Unterkriterium 1 Punkt vergeben. Je Projektteammitglied können hierbei maximal 5 Punkte erreicht werden. Bei einem Projektteam von mindestens vier Personen ergibt sich für dieses Zuschlagskriterium eine maximale Punktzahl von insgesamt 20 Punkten. Auch bei der Benennung von mehr als vier Projektteammitgliedern können insgesamt nicht mehr als 20 Punkte erreicht werden. Des Weiteren gilt: • Jedes Kriterium muss mindestens einmal belegt sein • Die Kriterien III. bis V. müssen mindestens zweimal erfüllt sein Werden diese Mindestanforderungen nicht erreicht, gelten die Auswahlkriterien als nicht erfüllt. Werden Mitglieder des Projektteams, während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt. Hinsichtlich der Kriterien zur Bewertung des Projektteams wird auf die Bewerbungs- und Vergabebedingungen verwiesen. Weitergehende Ausführungen zur Berechnung der Punktzahl des Bieters im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums sind ebenfalls den Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 02.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Angebotsabgabe
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.118 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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