Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V Bekanntmachung geschlossener Verträge bis 12.08.2026
KI Die AOK Bayern beabsichtigt, nicht-exklusive Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung abzuschließen.