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Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos, Biotope und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg · Hamburg · Untere Bundesbehörde
Angebote bis 23.09.2026, 10:00 Uhr (noch 22 Tage)
Beschreibung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht nach §§ 9 ff. WindSeeG die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse, sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Nähere Informationen zur Voruntersuchung unter anderem zum Untersuchungsrahmen sind unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Flaechenvoruntersuchung/flaechenvoruntersuchung_node.html zu finden. Bei den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um solche, die der Untersuchung der Meeresumwelt im Sinne von § 9 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Sätze 2 und 3 Nr. 1 WindSeeG dienen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von ökologischen Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung in Anlehnung an das aktuelle „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4; Download möglich unter: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.html?nn=281004). 5 Die Leistungen für die Flächen entsprechen denen beispielhaft für den Untersuchungsraum N-16_Ost beschriebenen. Die vom Gesamtvertrag erfassten Flächen sind die Flächen, die in den Zonen 2 bis 5 der Nordsee (siehe Abbildung 1) in weiter
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ökologische Untersuchungen von Benthos und Fischen in der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung von Offshore-Windenergieanlagen.
- Schiffsgestützte Untersuchungen und Erstellung von flächenbezogenen Berichten nach dem Standard StUK4.
- Erste Untersuchungen im Gebiet N-16 von September 2027 bis November 2028, mit Zwischenberichten bis 30.09.2028 und Abschlussberichten bis 31.03.2029.
- Die Ausschreibung richtet sich an spezialisierte Dienstleister im Bereich Meeresumweltuntersuchungen.
Der Auftrag umfasst die Durchführung ökologischer Untersuchungen von Benthos und Fischen in der deutschen AWZ der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung im Rahmen des Windenergieausbaus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Leistungen werden vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Vergabestelle im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Es handelt sich bei diesem Vergabeverfahren um ein zweistufiges Verfahren, welches sich in die Phase des Teilnahmewettbewerbs und die Angebots- bzw. Verhandlungsphase aufteilt. In der Phase des Teilnahmewettbewerbs wird zunächst nur die Eignung aller Teilnehmerinnen geprüft und gewertet. Die Teilnahme erfolgt aufgrund von Teilnahmeanträgen der interessierten Unternehmen (vgl. § 17 Absatz 1 VgV). Diese Teilnahmeanträge werden bewertet und nur die drei Punktbesten werden anschließend aufgefordert an der Angebotsphase teilzunehmen (vgl. § 17 Absatz 4 in Verbindung mit § 51 Absätze 1 und 2 VgV). Im Rahmen der Angebotsphase werden die Teilnehmerinnen aufgefordert ein umfassendes vollständiges Angebot abzugeben. Die Anzahl der Teilnehmerinnen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden ist in diesem Verfahren gemäß § 51 VgV Abs. 2 auf drei beschränkt. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Punktgleichheit in Ausnahmefällen auch mehr als drei Teilnehmerinnen zugelassen werden können.“
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Eine Übersicht aller Eignungskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage A_Hinweise zum Verfahrensablauf_Eignungsbeschreibung unter Punkt 3.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Teilnahmeantrag Referenzen beigefügt werden. Es werden zunächst keine direkten Referenzschreiben gefordert, Sie legen zunächst im Formblatt „Anlage B_Referenzen" die geforderten Angaben dar (vgl. hierzu auch 3.2.3). Im Zweifel behält sich allerdings auch hier die Auftragnehmerin vor, entsprechende Nachweise nachzufordern. Referenzen können verschiedenen Themengebieten abdecken. Insgesamt gibt es 7 verschiedene vorgegebene Themengebiete. Eine Liste der Themen findet sich in Punkt 3.2.2 dieses Dokuments. Referenzen können neben Schnittmengen zu verschiedenen Themengebieten, darüber hinaus auch verschiedene Bezüge aufweisen. Referenzen können Bezüge aufweisen zu: • Vorbereitende offshore Untersuchungen für eine Strategische Umweltprüfung (im Sinne der RICHTLINIE 2001/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES 11 vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, bzw. im Sinne der britischen Entsprechung) • Vorbereitende offshore Untersuchungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (im Sinne der RICHTLINIE 2011/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, bzw. im Sinne der britischen Entsprechung) • Untersuchungen zum Zweck von Überwachungsmaßnahmen oder Monitoring als Folge der vorgenannten Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen und der darauf beruhenden Zulassungen bzw. Pläne. Allgemein gilt: a. Sie können maximal fünf Referenzen darlegen. Alle darüber hinaus eingereichten Referenzen finden im weiteren Bewertungsverfahren keine Beachtung. Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen. b. Jede Referenz kann zu mehreren Themen dargelegt werden. c. Jede Referenz kann mehrere Bezüge aufweisen. d. Sind die Themen und die Bezüge zu den erklärten Referenzen nicht eindeutig kenntlich gemacht, so erhält diese Referenz in der Bewertung null Punkte.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Zur Darlegung der Fähigkeiten, des sich bewerbenden Unternehmens, fließt ein von der Teilnehmerin vorzulegendes Personal- und Geräteeinsatzkonzept in die Bewertung ein. In dem Konzept soll dargestellt werden, wie die Leistung vom Unternehmen grundsätzlich mit den im Unternehmen bzw. den in den eingebundenen Nachunternehmen vorhandenen Kapazitäten und Fähigkeiten erbracht werden kann. Dies gilt besonders für die Durchführung unter den schwierigen Bedingungen in der AWZ in den Zonen 2 - 5. Zudem soll im Personal- und Geräteeinsatzkonzept darauf eingegangen werden, unter welchen Gesichtspunkten die Fachkräfte und Spezialisierungen (Erfahrung und Ausbildung; Angestellte oder Freiberufler), welche die Untersuchungen durchführen sollen, zusammengesetzt werden. Zur Sicherstellung der durchgehenden Verfügbarkeit von Untersuchungskapazitäten, ist ebenfalls darzustellen, welche Gerätekapazitäten im Unternehmen vorhanden sind und wie diese zum Zwecke der Leistungserbringung eingesetzt werden können. Es ist dabei auf die Priorisierung von konkurrierenden Aufträgen im Unternehmen einzugehen. Die Anzahl der maximal zu vergebenden Punkte für das Kriterium Personal- und Geräteeinsatzkonzept hängt dabei von der Gewichtung des Kriteriums ab. Die Gewichtung 14 liegt bei 30 % (vgl. hierzu auch Kapitel 2). Daraus ergibt sich für dieses Kriterium eine Maximalpunktzahl von 105 Pkt. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach Übereinstimmung des eingereichten Konzeptes mit den Vorgaben des StUK4 und auch darüber hinaus. Der Umfang des Konzepts
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Das Kriterium „Nachhaltigkeit“ dient der Ermittlung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Vorgehens, nach welchem die Teilnehmer die Leistung erbringen wollen und geht ebenfalls in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können maximal bis zu 52,5 Pkt. erreicht werden. Das entspricht 15 % der Gesamtwertung. Legen Sie zum Nachweis hierzu (falls vorhanden) die entsprechenden untenstehenden Zertifikate Ihres Unternehmens dem Teilnahmeantrag bei. Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Aspekten und tabellarischen Punkteschlüssel: • Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 14001 • Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 50001 • Zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bewerberinnen ebenfalls in die Bewertung der Teilnahmeanträge ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können maximal bis zu 52,5 Pkt. erreicht werden. Dies entspricht 15 % der Gesamtwertung. Legen Sie hierzu (falls vorhanden) ein gültiges Zertifikat eines nach ISO 9001 zertifizierten QM-Systems Ihres Unternehmens dem Teilnahmeantrag bei.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
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Vorinformation oeffentlichevergabe.de
Vorab-Ankündigung der Vergabestelle — keine verbindliche Ausschreibung.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
1 Veröffentlichung
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Ausschreibung Sie sind hier noch 22 Tage
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Preiseinschätzung
Basierend auf 75 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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