Neubau Feuerwehrgerätehaus in Bendestorf - Objektplanungsleistungen
KI Gesucht werden Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bendestorf.
BIG Städtebau GmbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Kappeln · Kronshagen · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen (regional)
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung für den Umbau, die Modernisierung und Erweiterung einer Stadtbücherei sollen vergeben werden.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive besonderer Leistungen und Nebenkosten. Berücksichtigt wird die nach dem Preisblatt zu wertende Honorarsumme. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zum günstigsten Angebot. Die niedrigste Honorarsumme erhält 50 Punkte.0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotshonorars (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotshonorare (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung über die in den Verfahrensbedingungen benannte Formel.
Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen für die Projektleitung bewertet. Die Referenzen sind separat als Anlage zu den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Anzahl sowie die Qualität der eingereichten Referenzen werden bewertet. (Anforderungen für das Erlangen von Wertungspunkten = 1 bewertbare Referenz) (Es werden max. 3 Referenzen gewertet, je Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden. Insgesamt max. 30 Punkte.) (maßgeblich: Leistungsphasen 2-8 gem. § 55 HOAI). Die Qualität der Referenzen wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Vergleichbare Nutzung (Bücherei oder öffentliche Bildungs- oder Kultureinrichtung) - Umbau, Modernisierung von Bestandsgebäuden - Bestandserweiterungsbauten
Bewertet wird die Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. für Bewerber aus dem europäischen Ausland im Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates, aus der die berufliche Qualifikation der Projektleitung erkennbar wird, vorliegt. (Anforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = Projektleitung mit Qualifikation für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
Auftrag wurde zugeschlagen · 182 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
KI Gesucht werden Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bendestorf.
KI Die Stadt Dornhan vergibt Objekt- und Fachplanungsleistungen für den ersten Bauabschnitt der Erweiterung des städtischen Bauhofs.
KI Es handelt sich um die Fortschreibung eines Verkehrsgutachtens für den Ersatzneubau der Lippebrücke (BW 4305 502).
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