Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungskriterien:
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (siehe 2.1.6) kann zunächst durch Eigenerklärungen erfolgen. Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang zur Verfügung.
Vorlage: mit dem Angebot.
Über Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen (Bestätigungen/ Bescheinigungen zuständiger Stellen) werden im Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern verlangt.
Vorlage (soweit erforderlich): auf gesondertes Verlangen/ Anforderung der Vergabestelle.
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Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, z. B. durch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
(Zusätzliche auftragsbezogene) Nachweise, die auch von präqualifizierten Unternehmen vorzulegen sind (sofern nicht im Rahmen der PQ vorhanden und soweit erforderlich):
Bescheinigungen hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Insolvenzplan und Nachweis der Selbstreinigung: siehe 2.1.6 Ausschlussgründe.
Referenzen/ Referenzbescheinigungen vergleichbarer Leistungen (Details siehe unten); Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Details siehe unten).
Vorlage (soweit erforderlich): auf gesondertes Verlangen/ Anforderung der Vergabestelle.
Bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen durch aussichtsreiche Bewerber oder Bieter kann der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen der anderen Unternehmen/Nachunternehmen ebenfalls durch Eigenerklärungen und (soweit erforderlich) durch Nachweise (Bestätigungen/ Bescheinigungen zuständiger Stellen) oder ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, ggf. ergänzt durch geforderte zusätzliche auftragsbezogene Nachweise.
Vorlage (soweit erforderlich): auf gesondertes Verlangen/ Anforderung der Vergabestelle.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister:
Beschreibung: Eigenerklärung/Angaben mit dem Angebot zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweise auf gesondertes Verlangen/ Anforderung des Auftraggebers (soweit erforderlich): Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer und/ oder Gewerbeanmeldung (oder gleichwertige Bescheinigungen). Siehe auch oben (Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungskriterien).