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Rahmenvertrag Medientechnik III
Landkreis Kelheim · Kelheim · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Projektoren, Medienstreaming BYOD und Lautsprechersystem und damit verbundene LeistungenRahmen 1.000.000 €🏆 Heinrich Wietholt GmbH · Velen
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Los 2 VergebenLos 2: Dokumentenkameras, interaktive Whiteboards, Mediensteuerungen, Zubehör und damit verbundene LeistungenRahmen 300.000 €🏆 Heinrich Wietholt GmbH · Velen
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Los 3 VergebenLos 3: Lasercutter und damit verbundene LeistungenRahmen 31.000 €🏆 Heinrich Wietholt GmbH · Velen
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Los 4 VergebenLos 4: 3D-Drucker und damit verbundene LeistungenRahmen 17.000 €🏆 Heinrich Wietholt GmbH · Velen
- Heinrich Wietholt GmbH · Velen Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von IT- und Medientechnik sowie den weiteren in der Leistungsbeschreibung und im Preisblatt genannten, damit verbundenen Leistungen, für die Dauer von 48 Monaten. Zur Beschaffung dieser Leistungen führt das Landratsamt Kelheim ein offenes Verfah-ren durch. Dabei werden folgende Lose vergeben: - Los 1: Projektoren, Medienstreaming BYOD und Lautsprechersystem und damit verbundene Leistungen - Los 2: Dokumentenkameras, interaktive Whiteboards, Mediensteuerungen, Zubehör und damit verbundene Leistungen - Los 3: Lasercutter und damit verbundene Leistungen - Los 4: 3D-Drucker und damit verbundene Leistungen
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Änderungen im Kriterienkatalog bei Los 1, Verlängerung der Angebotsfrist aller Lose auf den 01.07.2024
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Verlängerung der Angebotsfrist aufgrund von Bieterfragen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
6 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Die Wertung der Angebote erfolgt je Los auf Grundlage der Angaben zu den Zuschlagskriterien im Kriterienkatalog für das jeweilige Los sowie der im Preisblatt für das jeweilige Los angegebenen Preise. Die Wertung erfolgt gesondert für jedes Los. Den Zuschlag für das jeweilige Los erhält das Angebot, das die bestmögliche Leistung in Relation zum Preis erwarten lässt und damit das wirtschaftlichste Angebot für den Auftraggeber darstellt. Für die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote werden Preis und Leistung auf Basis der erweiterten Richtwertmethode zueinander ins Verhältnis gesetzt. Dabei werden folgende Schritte durchgeführt: In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl Z errechnet. Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: - Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots - L = Leistungspunktzahl: Gesamtpunktzahl des zu bewertenden Angebots (vgl. Ziff. VIII.2.c) dieser Vergabebedingungen) - P = fiktiver Gesamtpreis (in EUR) des zu bewertenden Angebots: Brutto-Gesamtpreis (vgl. Preisblatt des jeweiligen Loses, für das Los 1 und für das Los 4 jeweils inklusive der Energiekosten) Für die Ermittlung des Werts Z wird L durch P geteilt und mit dem Wert 10.000 multipliziert: In einem zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden zunächst alle Angebote aus der Wertung aus, bei denen der Wert Z außerhalb eines Schwankungsbereich von 7 Prozent, gerechnet von dem höchst erzielten Wert Z im Wettbewerb liegen. Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höchste Gesamtpunktzahl des zu bewertenden Angebots aufweist. Weisen zwei (oder mehr) Angebote auf dem ersten Platz den gleichen Wert Z auf, so entscheidet zwischen diesen beiden (oder mehr) Angeboten in einem dritten Schritt die höhere Leistungspunktzahl.
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Qualität 50 %
Die Wertung der Angebote erfolgt je Los auf Grundlage der Angaben zu den Zuschlagskriterien im Kriterienkatalog für das jeweilige Los sowie der im Preisblatt für das jeweilige Los angegebenen Preise. Die Wertung erfolgt gesondert für jedes Los. Den Zuschlag für das jeweilige Los erhält das Angebot, das die bestmögliche Leistung in Relation zum Preis erwarten lässt und damit das wirtschaftlichste Angebot für den Auftraggeber darstellt. Für die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote werden Preis und Leistung auf Basis der erweiterten Richtwertmethode zueinander ins Verhältnis gesetzt. Dabei werden folgende Schritte durchgeführt: In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl Z errechnet. Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: - Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots - L = Leistungspunktzahl: Gesamtpunktzahl des zu bewertenden Angebots (vgl. Ziff. VIII.2.c) dieser Vergabebedingungen) - P = fiktiver Gesamtpreis (in EUR) des zu bewertenden Angebots: Brutto-Gesamtpreis (vgl. Preisblatt des jeweiligen Loses, für das Los 1 und für das Los 4 jeweils inklusive der Energiekosten) Für die Ermittlung des Werts Z wird L durch P geteilt und mit dem Wert 10.000 multipliziert: In einem zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden zunächst alle Angebote aus der Wertung aus, bei denen der Wert Z außerhalb eines Schwankungsbereich von 7 Prozent, gerechnet von dem höchst erzielten Wert Z im Wettbewerb liegen. Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höchste Gesamtpunktzahl des zu bewertenden Angebots aufweist. Weisen zwei (oder mehr) Angebote auf dem ersten Platz den gleichen Wert Z auf, so entscheidet zwischen diesen beiden (oder mehr) Angeboten in einem dritten Schritt die höhere Leistungspunktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 15 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Heinrich Wietholt GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 1.348.000 €1 Veröffentlichung
- 16.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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