Vergeben IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Offenes Verfahren über Extraktionsleistungen bzgl. Erstattungsleistungen

SECURVITA Krankenkasse · Hamburg · Hamburg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

Vergabe-Ergebnis

atacama KV Software GmbH & Co. KG Kleines Unternehmen

Auftragnehmer

Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 13.02.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Extraktion von Daten aus Dokumenten für 7 Erstattungsleistungen der SECURVITA BKK. Übergabe des Extraktionsergebnisses an eine Software.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

2 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Offenes Verfahren, Extraktionsleistungen bzgl. Antragsleistungen der SECURVITA Krankenkasse
  • Preis (monatlicher Preis netto, sobald alle in der Leistungsbeschreibung des Vertrags genannten Leistungen erbracht und abgerechnet werden). 65 %
    Preis

    Gewichtung 65 %

  • 35 Prozent Gewichtung in der Gesamtwertung Qualität, hier aus Platzgründen nur verkürzt benannt: 5% Eingangssschnittstelle itsc bei Referenz; 5% Übergabeschnittstelle an atacama / GKV-Suite (Model DEL) bei Referenz; 7,5% Softwareeinsatz; 7,5% eingesetzte Software ist KI-gestützt; 5% Cyber-Versicherung (mit ext. Nachweis); 5% ISO 27001 bei Rechenzentrum (Host der ggf. eingesetzten Software) 35 %
    Qualität

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

— Bieter nicht öffentlich gemeldet — Wert nicht veröffentlicht

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer atacama KV Software GmbH & Co. KG

    1 Veröffentlichung

    • 03.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 117 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 253.500 €
Median 480.300 €
Oberes Quartil 1.446.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer Intern: X-SEC-2025-0009. Die EU-Bekanntmachung trug die Kennung: OJ S 225/2025 21/11/2025. Die erste Änderungsbekanntmachung die Kennung: OJ S 243/2025 17/12/2025. Die zweite Änderungsbekanntmachung die Kennung: OJ S 245/2025 19/12/2025.
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber SECURVITA Krankenkasse
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 03.03.2026
CPV-Code 72313000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 3
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Hamburg
Laufzeit Ab 13.02.2026 · unbefristet
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 275.051 – 725.237 €

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
atacama KV Software GmbH & Co. KG Kleines Unternehmen
Vertrag 13.02.2026

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.463 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.357 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

SECURVITA Krankenkasse · Hamburg

vergabestelle@securvita-bkk.de
+49 4033478419