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Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Stadt Neumarkt in der Oberpfalz · Neumarkt i.d.OPf. · Bayern
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Beschreibung
Die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz ist „abgeleiteter“ Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach Art. 9 Bay ÖPNVG. Sie ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Bay ÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 2 lit b und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu erteilen. Die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen unterliegen den Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich insbesondere aus dieser Vorabbekanntmachung und einem Ergänzungsdokument nach § 8a Abs. 2 S. 5 a.E. PBefG, das wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S. 3 bis 5 PBefG enthält. Das Dokument ist öffentlich zugänglich unter https://www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/aktuelles/ausschreibungen/ In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach derzeitigem Stand auf rund 865.000 Fahrplankilometer im Jahr. Musterfahrpläne sind zugänglich als Anlage zu dem Ergänzungsdokument. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistungen ist jeweils als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Laufwege der Linien sowie deren Bezeichnung können vor und während der Lau
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen im Straßenpersonennahverkehr für die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.674 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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