Offenes Verfahren Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg

Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein · Elmenhorst · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 16.11.2026, 12:01 Uhr (noch 40 Tage)

Beschreibung

Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung ist der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Das Verbandsgebiet umfasst die Gebiete seiner Verbandsmitglieder, der Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Der Zweckverband schreibt die Übernahme, gegebenenfalls den Transport sowie die Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonnensammlung der AWSH aus (ca. 28.000 Mg/a, siehe Pos. 5.1 dieser Bekanntmachung).

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesucht wird die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung.
  • Die geschätzte Menge beträgt ca. 28.000 Tonnen pro Jahr.
  • Der Erfüllungsort ist Elmenhorst/Lanken.
  • Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen.

Der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein sucht einen Dienstleister für die Übernahme, den Transport und die Verwertung von ca. 28.000 Tonnen Bioabfall pro Jahr aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
  • Barwert
    Kosten

    Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung von: - angebotenen Entgelten - angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln - Malus 1: für die Entfernung vom Sammelgebiet zur Übernahmestelle des Bieters - Malus 2: für die Nutzung der Übernahmestelle der AWSH - Malus 3: für die Durchführung des Transports von der Übernahmestelle zu der/den Verwertungsanlagen. über die gesamte Vertragslaufzeit. Auf dieser Basis wird unter Beachtung der Regelungen ein Barwert ermittelt, welcher entscheidend für die Punktvergabe ist. Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Mengengerüste. Der Bewertungszeitraum entspricht dem Leistungszeitraum. Die Grundlaufzeit von 10 Jahren wird mit 100 % in der Angebotsauswertung gewichtet. Danach wird der Zeitraum für die erste Vertragsverlängerungsoption mit 50 % und für die zweite mit 25 % gewichtet. Zur Bewertung der Entgelte über die gesamte Vertragslaufzeit, werden die angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel mit berücksichtigt. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Mali wird auf Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfadens verwiesen. Zum Zwecke des Vergleichs der jeweils über die Auswertungszeit ermittelten (angebotenen) Entgelte und Mali wird jeweils ein Barwert ermittelt. Zur Abzinsung wird ein Diskontierungszinssatz von 3,0 % p.a. angesetzt. Diese Methode beruht auf dem Ansatz, dass bei einer Ausgabe in nominell gleicher Höhe ein späterer Anfall der Kosten für den Auftraggeber günstiger ist, als ein früherer Anfall. Die Barwertierung erfolgt auf den 01.01.2028 (Leistungsbeginn).

  • Energieeffizienz (zugesagte Energieausbeute über Mindestanforderung hinaus) 100 Pkt.
    Qualität

    Bewertet wird die vom Bieter unter Ziffer 5.2 seines Angebotsformulars zugesicherte Energieeffizienz der Verwertungsanlage(n). Die angebotene Energieeffizienz ist spätestens ab dem 01.01.2030 dauerhaft einzuhalten und auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen. Für die Jahre 2028 und 2029 wird ein Übergangszeitraum eingeräumt. Die Vergabe der Punkte erfolgt linear zwischen der Bewertungsuntergrenze 150 kWh/Mg (0 Punkte) und der Bewertungsobergrenze 350 kWh/Mg (100 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert. Werte oberhalb von 350 kWh/Mg werden mit der Maximalpunktzahl von 100 Punkten bewertet.

  • Energie-Bezugsseite: Betrieb Anlage mit emissionsarmen/-freien Energieträgern
    Qualität

    Die Bieter, die für den Energiebezug einen Emissionsfaktor der für den Anlagenbetrieb eingesetzten Energieträger < XX g CO2e/MJ im Durchschnitt eines Kalenderjahres zusichern, erhalten 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte. Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber vorgegebenen Emissionsfaktoren gemäß dargestellter Tabelle unter Ziffer 4.2 (Kriterium 2.2) des Leitfadens. Werden mehrere Energieträger eingesetzt, ist ein mengenmäßig gewichteter Durchschnittswert über sämtliche für den Anlagenbetrieb eingesetzten Energieträger zu bilden. Zur Plausibilisierung der Angaben hat der Bieter unter Ziffer 5.3 des Angebotsformulars sein Energiekonzept kurz zu erläutern. Die Erläuterung soll insbesondere Angaben zu den eingesetzten Energieträgern, deren Herkunft sowie zur Deckung des Strom- und Energiebedarfs der Anlage enthalten. Die Erläuterung dient der Vergabestelle zur Prüfung der Plausibilität. Der Bieter hat die Einhaltung des angegebenen Emissionsfaktors durch geeignete Unterlagen während des Leistungszeitraums nachvollziehbar darzustellen. Die im Angebot gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. Für die Jahre 2028 und 2029 gilt ein Übergangszeitraum. Die im Angebot zugesagte Ausgestaltung des Energiebezugs und der daraus resultierende Emissionsfaktor sind spätestens ab dem 01.01.2030 vollständig einzuhalten und während der Vertragslaufzeit auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.

  • Verwertung in einem Verfahren mit energetischer Nutzung (z.B. Vergärung) be-reits ab 01.01.2028 (ohne Nutzung Übergangsregelung)
    Qualität

    Die Bieter, die eine Verwertung in einem Verfahren mit energetischer Nutzung bereits ab 01.01.2028 (ohne Nutzung Übergangsregelung), erhalten 30 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte. Um ein Verfahren mit energetischer Nutzung handelt es sich, wenn die Energieeffizienz im Durchschnitt eines Kalenderjahres mindestens 150 kWh/ beträgt. Zum Nachweis wird auf die Anforderung gemäß Leistungsbeschreibung verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, diese Leistungen erbringt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen), - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung, - aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Finanzkennzahlen (Bilanz)

    Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - den jüngsten bestätigten Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenz(en) über die Verwertung von mindestens 28.000 Mg Bioabfall in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe hat. Die Verwertung erfolgte in einem Verfahren der Kaskadennutzung; Teilstromverfahren werden hierbei eingeschlossen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 40 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 16.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 463 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 360.528 €
Median 815.500 €
Oberes Quartil 2.443.697 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 16.11.2026, 12:01 Uhr (noch 40 Tage)
Vergabenummer 2026 Bio
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein
Standort Elmenhorst, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 04.10.2026
CPV-Codes (2) 90500000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90513000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Erfüllungsort Elmenhorst/Lanken
Laufzeit 01.01.2028 – 31.12.2037
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 4 Monate
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 322.548 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.257 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 60%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 05.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: