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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Stadt Coesfeld: Ausschreibung von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für den Umbau und Erweiterung der Laurentiusschule

Stadt Coesfeld · Coesfeld · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Vergabe-Ergebnis

Geplantes Volumen (nicht vergeben) 170.000 €

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Auftragsgegenstand sind Tragwerksplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Laurentiusschule in Coesfeld.
  • Der geschätzte Auftragswert liegt bei 170.000 EUR.
  • Es wird ein nicht offenes, einstufiges Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb angewendet.
  • Die genauen Eignungsanforderungen und einzureichenden Nachweise werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung der Laurentiusschule in Coesfeld zur pädagogischen und baulichen Neuausrichtung mit Blick auf die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Übermittagsbetreuung (ÜMI).

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des öffentlichen Auftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar. 3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. - Fortsetzung unter zusätzliche Informationen -“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Stadt Coesfeld: Ausschreibung von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für den Umbau und Erweiterung der Laurentiusschule
  • Honorar 50 %
    Preis

    Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.

  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 30 %
    Qualität

    Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung noch 6 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 170.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU

    Vergabeergebnis veröffentlicht

    1 Veröffentlichung

    • 18.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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170.000 €
Geplantes Volumen (nicht vergeben)

Vergabenummer 26-025 VV-TW
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Coesfeld
Standort Coesfeld, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 18.09.2026
CPV-Codes (2) 71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
71320000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Coesfeld
Laufzeit 36 Monate
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert

Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 279.987 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 108.942 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer · Bieter-Anzahl

Zuletzt geprüft am 19.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Beendet). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

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