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Beschaffung von Lizenzen für CISCO ISE und Catalyst Center des StMWi
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie · München · Bayern
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Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) betreibt im hausinternen Netzwerk sowohl die zentrale Management-Plattform Catalyst Center (vormals DNA Center), als auch die zentrale Sicherheitslösung zur Verwaltung des Netzwerkzugriffs Identity Services Engine (ISE) des Herstellers Cisco. Darüber werden sämtliche zentralen (im Serverraum) und dezentralen (in den Büros) Netzwerk-Switche und WLAN-Access-Points im StMWi verwaltet. Für den Betrieb aller Komponenten sind Lizenzen erforderlich, die mit Einführung der Systeme Mitte 2021 für eine Laufzeit von 5 Jahren beschafft wurden. Da diese erforderlichen Lizenzen nun auslaufen, müssen diese neu beschafft werden, um die vorgenannten IT-Produkte weiter nutzen zu können.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung von Lizenzen für Cisco Identity Services Engine (ISE) und Catalyst Center zur Verwaltung des hausinternen Netzwerks des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtpreis für die Bereitstellung der, in den Anlagen „Teileliste ISE“ und „Teileliste DNA“ zur Leistungsbeschreibung, genannten Lizenzen ab dem jeweiligen Startdatum bis zum 30.06.2028 Optional: Gesamtpreis für die Bereitstellung der, in den Anlagen „Teileliste ISE“ und „Teileliste DNA“ zur Leistungsbeschreibung, genannten Lizenzen ab dem 01.07.2028 bis zum 30.06.2030 100 %Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Nachunternehmer-Anteil
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/70a85ec6-11f8-4ac3-a7e8-84b08f41ae7d/suitabilitycriteria Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen. Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt ("Vertragsbedingungen/Formulare"). Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt insoweit die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.369 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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