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Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Chirurgietürme
Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH · Pirmasens · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Chirurgietürme🏆 KARL STORZ SE & Co. KG · Tuttlingen
- KARL STORZ SE & Co. KG · Tuttlingen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: KARL STORZ SE & Co. KG. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 (3) VgV über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Chirurgietürme. Die folgenden Lieferungen und Leistungen sind gemäß der Rahmenvereinbarung abrufbar: - Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Chirurgietürmen - Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen (Projektmanagement; Demontage und Ausbringung der vorhandenen, alten Systeme; Einbringung, Installation und Inbetriebnahme der neuen Systeme; Systemabnahme, Schulungen und Applikationsunterstützung)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis erfolgte auf Grundlage einer Wertungssumme. Diese wurde aus den angebotenen Preisen für die Lieferung der Chirurgie-Türme einschließlich Komponenten, Zubehör und der im Leistungsverzeichnis abgefragten Liefer- und Dienstleistungen unter Anwendung der vorgegebenen kalkulatorischen Mengen gebildet. Die Wertungssumme diente ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und stellt keine feste Auftragssumme oder garantierte Abnahmemenge der Rahmenvereinbarung dar.
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Qualität/LV 50 %Qualität
Bewertung der geforderten Angaben und Leistungsdaten zum angebotenen System gemäß den in den Vergabeunterlagen definierten Bewertungskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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