§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Allgemeine sprachliche Anforderungen: Die für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleitung muss über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Die für die Auftragsausführung vorgesehenen verantwortlichen Bearbeiter müssen über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrah-mens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Die Sprachkenntnisse müssen gewährleisten, dass die für die jeweilige Funktion erforderliche Kommunikation mit dem Auftraggeber, Behörden und sonstigen Projektbeteiligten sowie die Bearbeitung, Erstellung und Erläuterung der vertragsgegenständlichen Unterlagen in deutscher Sprache möglich ist. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung. 2. Fachliche Mindestanforderungen und Berufserfahrung Für die Auftragsausführung sind eine Projektleitung sowie jeweils verantwortliche Bearbeiter für folgende umweltfachliche Planungs- und Fachbeiträge zu benennen: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), - Artenschutzfachbeitrag (AFB), - FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das GGB, - FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das SPA. Eine Person kann für mehrere der vorgenannten Funktionen benannt werden, sofern sie die jeweils gestellten Anforderungen erfüllt. Die Projektleitung und die verantwortlichen Bearbeiter müssen über einen erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Diplom, Master oder Bachelor) der Fachrichtung Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Umweltwissenschaften, Biologie, Geoökologie, Ingenieurwissenschaften mit umweltfachlichem Schwerpunkt oder einer vergleichbaren, für die jeweils zu erbringenden Leistungen einschlägigen Fachrichtung verfügen. Die Projektleitung muss über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung bzw. Leitung umweltfachlicher Planungs- und Fachbeiträge für Infrastrukturvorhaben verfügen. Die verantwortlichen Bearbeiter müssen über mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dem jeweils von ihnen zu bearbeitenden Leistungsbereich verfügen. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung erfolgt durch Vorlage eines Qualifikationsnachweises und eines Lebenslaufs mit chronologischer Darstellung des beruflichen Werdegangs und der maßgeblichen Projektstationen.