Offenes Verfahren
Mehr Details
Bauauftrag EU-Oberschwelle

Ramersbacher Straße und Am Schwimmbad (Maßnahmen-Nr. 3094, 3050, 6220) - Kanal- und Straßenbauarbeiten

Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH · Bad Neuenahr-Ahrweiler · Rheinland-Pfalz

Neue Ausschreibungen wie diese — jede Woche per Email

kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Beschreibung

Ausgeschrieben werden Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Ramersbacher Straße und Am Schwimmbad in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

KI-Eignungsanalyse

Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 206 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 438.430 €
Median 2.330.226 €
Oberes Quartil 9.414.268 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Standort Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 12.05.2026
CPV-Code 45230000
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Bad Neuenahr-Ahrweiler
Laufzeit 13.07.2026 – 14.05.2027
Bindefrist (?) 60 Tage

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 310.123 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 8%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert · KI-Analyse

Daten korrigieren →