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1H0014, Grundschule Bad Neuenahr, Los VV04 - Fördertechnik
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH · Bad Neuenahr-Ahrweiler · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Beschreibung
Die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH plant und realisiert den Neubau der Grundschule Bad Neuenahr am jetzigen Standort der Grundschule Hemmesser Straße / Weststraße. Das Gebäude wird als 3-geschossiger Holzbau errichtet. Erdgeschoss, aussteifende Bauteile und der Aufzugsschacht werden dabei in Beton ausgeführt. Umfang der Leistung: Behindertengerechte Aufzugsanlage, 630kg / 8 Personen, maschinenraumloser Seilaufzug, einseitiger Zugang, 3 Haltestelle, Förderhöhe 7m, Schachtentrauchung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Errichtung einer behindertengerechten Aufzugsanlage für den Neubau der Grundschule Bad Neuenahr.
- Die Anlage soll ein maschinenraumloser Seilaufzug für 630kg / 8 Personen mit 3 Haltestellen und 7m Förderhöhe sein.
- Es handelt sich um das Los VV04 - Fördertechnik im Rahmen eines größeren Schulbauprojekts.
- Die Leistung ist am Erfüllungsort Bad Neuenahr-Ahrweiler zu erbringen.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Installation einer behindertengerechten Aufzugsanlage als Teil des Neubaus der Grundschule Bad Neuenahr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Wertungssumme einschließlich evtl. Wartungskosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
• Eigenerklärung nach Formblatt 124: o Erklärung über Registereintragungen
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
• Eigenerklärung nach Formblatt 124: o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden o Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation o Angabe zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie SVBeiträge o Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben an Stelle der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen o Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
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Zuschlag oeffentlichevergabe.de
Vergabeergebnis — Auftrag wurde erteilt oder Verfahren beendet.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
1 Veröffentlichung
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Preiseinschätzung
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