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Forschungsprojekt - DZSF - Dynamisches Verhalten der Oberleitung im Mehrstromabnehmerbetrieb
Eisenbahn-Bundesamt · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Bisher durften Zug- und Fahrzeugkombinationen mit mehr als einem Stromabnehmer nur nach aufwendigen Messfahrten auf dem deutschen Schienennetz verkehren. Denn bei ungünstigen Geschwindigkeiten und Abständen kann sich der Stromabnehmer vom Fahrdraht lösen, was zu schweren Schäden am Fahrzeug und an der Oberleitung selbst führen kann. In dem hier zu finanzierenden Forschungsvorhaben wird ein in einem Vorgängerprojekt entwickeltes Berechnungsverfahren weiterentwickelt und die Ergebnisse durch Messfahrten validiert. Die konkreten Ergebnisse sollen dann direkt in die entsprechenden Normen einfließen. Mit der dann validierten Berechnungsmethodik können auch bisher nicht gemessene Stromabnehmer-Geschwindigkeitskonstellationen in Abhängigkeit von der konkreten Oberleitungsbauart berechnet werden. Damit können die bisher notwendigen aufwändigen Mess- und Abnahmefahrten entfallen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70% 70 %Qualität
Gewichtung der Qualität: 70%
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Preis 30% 30 %Preis
Gewichtung des Preises: 30%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 672.378 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 104 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IFB - Institut für Bahntechnik GmbHZuschlagswert 1.890.315 €1 Veröffentlichung
- 16.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 757 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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